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Folgenreiches Telefonat während der Fahrt

Dresden. Das Oberlandesgericht Dresden hat am Freitag die Klage eines Autofahrers abgewiesen, der in Leipzig während eines Telefonats mit einer Feuerwehr kollidiert war.Nach Überzeugung des Gerichts war der Feuerwehrmann bei "Rot" zwar zu schnell auf die Kreuzung gefahren.

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Dresden. Das Oberlandesgericht Dresden hat am Freitag die Klage eines Autofahrers abgewiesen, der in Leipzig während eines Telefonats mit einer Feuerwehr kollidiert war.
Nach Überzeugung des Gerichts war der Feuerwehrmann bei "Rot" zwar zu schnell auf die Kreuzung gefahren. Auch sei er leicht angetrunken gewesen. Dennoch treffe den 35-jährigen Kläger erhebliches Mitverschulden, da er ebenfalls nicht vorsichtig gewesen sei. Der Mann hatte zum Unfallzeitpunkt mit seinem Handy telefoniert. Er sei dadurch in seiner Aufmerksamkeit beeinträchtigt gewesen. Bei dem Unfall Mitte 1999 war am Auto des Klägers ein Schaden von gut 20 000 Mark entstanden. Er hatte den Feuerwehrmann auf kompletten Schadensersatz verklagt.
Die Klage des Geschäftsmannes war bereits in erster Instanz vom Leipziger Landgericht abgewiesen worden. Das OLG bestätigte diese Entscheidung nun weitgehend. Demnach muss der Feuerwehrmann für 60 Prozent des Schadens gerade stehen. Der Kläger, der Martinshorn und Blaulicht nicht bemerkt hatte, muss aber immerhin noch 40 Prozent aus der eigenen Tasche bezahlen. (lr)

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