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Frauenkirche: Spenden-Streit beigelegt

Die Stiftung Frauenkirche Dresden wird der Erbin eines Spenders 785.000 Euro erstatten. Darauf haben sich die Anwälte beider Parteien am Freitag vor dem Dresdner Oberlandesgericht (OLG) geeinigt.

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Die Stiftung und die Klägerin müssen dem Vergleich noch zustimmen. Die Frau hatte 750000 Euro samt Zinsen gefordert. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte der Klägerin im Dezember 2003 Recht gegeben (AZ: IV ZR 249/02) und ein früheres Urteil des OLG aufgehoben.

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