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Gefährliche Strahlung

Laser können Show sein, Redner bei Vorträgen unterstützen und Ärzten helfen. Aber sie können auch verletzen, wie Görlitzer zu spüren bekamen.

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Von Ralph Schermann

Auf der Berliner Straße wundern sich einige Passanten. Seltsame Lichtpunkte huschen vorbei. Sie schauen genauer hin und tun damit genau das falsche. Denn nun brennen ihnen die Augen. Erst als sie aus einem Fenster Lichtblitze sehen, melden sie das der Polizei. Die stellt zwei Jugendliche fest, die mit Laserpointern spielen.

Dirk Linczmajer, Leiter Polizeirevier Görlitz
Dirk Linczmajer, Leiter Polizeirevier Görlitz © Polizei

Immer wieder kommen solche Fälle vor. „Das ist aber kein Spiel und kein Spaß, das ist gefährlich“, sagt der Leiter des Görlitzer Polizeireviers, Dirk Linczmajer. Auf die Spur solcher Blender kommt die Polizei aber nur, wenn sie informiert wird. Nicht immer stecken dann Laserblitze hinter den Lichtbelästigungen. In diesen Tagen liegen gleich drei Anzeigen im Görlitzer Polizeirevier vor, die sich als harmlosere Lichtquellen herausstellten. Doch die Beamten wissen, dass Laserpointer längst zu einem polizeilichen Thema geworden sind.

Zwar kann jeder so einen kleinen Stift besitzen, der als Lichtzeiger für Vorträge mit Projektionen erfunden wurde und sogar als Werbegeschenk in Form von Schlüsselanhängern, Kugelschreibern oder in Kombination mit Fernbedienungen hergestellt wird. Während die ersten Pointer ausschließlich über rote Laserdioden verfügten, sind die gebündelten Lichtstrahlen heute auch in Blau, Gelb, Grün oder Orange auf dem Markt. Doch diese Strahlquellen sind auch geeignet, Brände auszulösen oder Menschen mit Hautverbrennungen und vor allem Augenschäden zu verletzen. Deshalb wird die zweckentfremdete vorsätzliche Verwendung von Laserpointern als Straftat verfolgt, „Wir ermitteln dabei wegen gefährlicher Körperverletzung“, bestätigt Polizeioberrat Linczmajer.

Nach der geltenden EU-Norm sind erst bei Lasern mit Leistungen über fünf Milliwatt Sicherheitsvorkehrungen wie Schutzbrillen vorgeschrieben. Das aber reicht nicht aus, denn auch wesentlich geringere Leistungen können Augen schädigen. Deshalb haben andere Länder bereits Konsequenzen gezogen. Australien führte 2008 ein Einfuhrverbot für Laser über einem Milliwatt ein, in einigen Staaten fallen stärkere Laserpointer unter die Waffengesetze. In Großbritannien ist der Verkauf von Laserpointern mit Leistungen über einem Milliwatt verboten. Die USA haben den Vertrieb von stärkeren Lasern als fünf Milliwatt unter Strafe gestellt. Diese Gesetze haben eine Ursache: Die Zahl von Laserblendungen gegen Piloten, Triebfahrzeugführer, Autofahrer und sogar gegen Polizeibeamte hat in den vergangenen Jahren zugenommen. „Macht man sich bewusst, dass ein so geblendeter Lokführer viele Sekunden lang gar nichts mehr sieht, liegt die erhebliche Gefahr auf der Hand“, nennt Dirk Linczmajer ein Beispiel. Ein solches nennt auch die Münchner Bundespolizei. Dort hatte auf dem Hauptbahnhof ein Jugendlicher „aus Spaß“, wie er aussagte, Reisende auf der gegenüberliegenden Bahnsteigseite mit einem Pointer in die Augen geleuchtet. Dass daraufhin keiner auf die Gleise stürzte, war großes Glück. Und der junge Mann begriff erst dann, dass Pointer kein Spielzeug sind, als ihm der Staatsanwalt mitteilte, die Untersuchung wegen des Verdachts auf versuchten Totschlag zu führen.

Auch bei Sportveranstaltungen sind Spieler, Schiedsrichter und Besucher schon geblendet worden. Ärzte und Polizisten warnen: Nie direkt in Strahlengänge blicken. Keine Versuche unternehmen, mit bloßem Auge Lichtquellen zu orten. Keine Laserpointer Kindern überlassen. Denn bereits Laser der untersten Klassen können in Einzelfällen die Netzhaut kurzfristig oder bleibend schädigen und die Sehfähigkeit beeinträchtigen. Und die Beispiele geblendeter Auto- oder Lokführer sowie Piloten machten noch eine weitere Tatsache deutlich: Frontscheiben aller Art vermindern die Gefährlichkeit der Strahlen keinesfalls, können sie schlimmstenfalls sogar noch durch eine Streuwirkung vergrößern.

Dabei sind Laser an sich eine feine Sache. Sinnvoll eingesetzt, vollbringen Mediziner mit ihnen viel Gutes. Die Pointer helfen, Darstellungen auf Leinwänden zu erklären. Und die Unterhaltungsbranche hat Laserlicht längst zur Show erhoben. Auch die jüngste Ü-30-Party in den „Zwei Linden“ warb mit „Laser-Show-Einlagen“. Von dort sind freilich keine Anzeigen zu erwarten, sagt Dirk Linczmajer. „Denn die Disko-Besucher wissen ja, wohin sie gehen. Und ein professioneller Bühnentechniker wird darauf achten, mit seinen Lichtzaubereien niemanden zu verletzen.“ Vor wenigen Jahren gab es einen fast schon überstrapazierten Run auf kräftigere Laser, die ebenso wie starke Scheinwerfer (sogenannte Sky-Beamer) Effekte in den Nachthimmel setzen. Diese aber sind rechtlich umstritten. Sie werden nach Einzelfallprüfungen untersagt, wenn Luftverkehr gestört, Beobachtungsmöglichkeiten von Sternwarten eingeschränkt, Zugvögel beeinträchtigt oder gar Kraftfahrer abgelenkt werden. Bei den Laserpointern indes braucht es keine Einzelfallprüfung: Werden sie zweckentfremdet auf Personen gerichtet, ist das schlicht und einfach eine Straftat.