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Gerichtshof bestätigt Lebenslang im Fall der Toten im Fass

Leipzig/Görlitz. Der Bundesgerichtshof Leipzig hat jetzt die Revisionen der beiden Angeklagten im sogennannten Fall der Toten im Fass verworfen. Damit bleibt das Urteil des Landgerichtes Görlitz vom Juni rechtskräftig.

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Leipzig/Görlitz. Der Bundesgerichtshof Leipzig hat jetzt die Revisionen der beiden Angeklagten im sogennannten Fall der Toten im Fass verworfen. Damit bleibt das Urteil des Landgerichtes Görlitz vom Juni rechtskräftig. Das bedeutet: Ein 23-jähriger Bischdorfer bleibt wegen Mordes an seiner Ex-Freundin zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt. Sein Bekannter, ein 23-jähriger Zittauer, ist wegen versuchter Strafvereitelung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Auch dieses Urteil ist nun rechtskräftig.

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