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Hammer-Prozess: Freispruch zweiter Klasse

Reiner Hähnel, Rathmannsdorfs Bürgermeister, wurde vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Es gab Zweifel.

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Von Gunnar Klehm

Alle erheben sich, der Vorsitzende Richter und die zwei Schöffen betreten den Saal. Das Urteil wird gesprochen. Reiner Hähnel, der Bürgermeister von Rathmannsdorf, schaut gefasst auf den Richter. In erster Instanz wurde Reiner Hähnel 2011 vom Amtsgericht in Pirna noch wegen schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt. Sicher kann er sich nicht sein, jetzt im Berufungsverfahren am Landgericht in Dresden freigesprochen zu werden. Doch genau das passiert. „Es ist kein Freispruch erster Klasse“, sagt Richter Markus Fuchs. Es könne sich auch alles so abgespielt haben, wie es das mutmaßliche Opfer, geschildert hat, sagt er. Doch vieles in den Aussagen war zweifelhaft. Und im Zweifel wird bekanntlich noch immer für den Angeklagten entschieden. Reiner Hähnel nimmt das Urteil wie versteinert zur Kenntnis. Erst einige Zeit später, als der Richter das Urteil begründet, entspannen sich seine Gesichtszüge. Erleichterung ist zu erkennen. Es ging um einen Vorfall, der sich am 30. April 2010 auf der Pestalozzistraße in Rathmannsdorf ereignet hatte. Es ist unbestritten, dass Reiner Hähnel dort vom Rathmannsdorfer Hans-Jürgen Tharang angepöbelt wurde. Und es gab eine körperliche Auseinandersetzung zwischen den zwei über 70-jährigen Männern, die sich schon aus gemeinsamen Schulzeiten kennen. „Der war doch immer was Besseres“, sagte Hans-Jürgen Tharang vielsagend in seiner Zeugenaussage. Beim Tatablauf und den Ereignissen kurz darauf gingen die Schilderungen der Zeugen jedoch weit auseinander. Ständig stand die Frage im Raum, wer und was glaubwürdiger erschien.

Für Verteidiger Professor Endrik Wilhelm war selbstverständlich klar, dass es die „normalen Zeugen“ sind, die von Weitem das Geschehen beobachtet haben. Gestenreich erklärte er in seinem Plädoyer, dass die Zeugen, die seinen Mandanten belasten könnten, die zweifelhaften sind.

Beim Staatsanwalt dagegen blieben Zweifel bei der Hauptentlastungszeugin, die den Tatablauf komplett schilderte. Sie habe das Moped von Hans-Jürgen Tharang anfangs nur gehört. Den Tatablauf erst später gesehen. Da könnten aus Sicht des Staatsanwaltes die Hammer-Schläge, die Reiner Hähnel ausgeführt haben soll, schon längst erfolgt gewesen sein. Er forderte eine Haftstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung.

Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Es schätzte das mutmaßliche Opfer als verbal-aggressiven Menschen ein. Nicht jedoch als einen, der die Raffinesse entwickeln könnte, eine solche Tat vorzutäuschen. Seine Aussagen seien aber zu zweifelhaft gewesen. Zu unterschiedlich die Versionen, die er bei der Polizei, am Amtsgericht und nun am Landgericht vortrug. Mal sei er nach dem Vorfall nach Hause gefahren, mal zu Verwandten. Seine Verletzungen habe er sofort gezeigt. Zeugen sagten aus, dass es erst einen Tag danach war. Auch fehlte dem Gericht ein Motiv, warum Reiner Hähnel gerade an diesem Tag ausgerastet sein soll, obwohl seit Jahren ein schlechtes Verhältnis zwischen beiden besteht und Reiner Hähnel schon oft provoziert wurde. Hans-Jürgen Tharang, der als Nebenkläger gestern die Verhandlung verfolgte, konnte sich gestern nur einmal nicht beherrschen und schimpfte kurz.

Erstmals äußerte sich Reiner Hähnel selbst zum Vorfall. Bisher ließ er nur seinen Anwalt sprechen. Aus seinem Aktenkoffer holte er einen kleinen Hammer, mit dem man keinen Nagel in die Wand bekommen würde, und erklärte, dass er nur mit diesem Werkzeug an besagtem Tag unterwegs war. Nicht er sei auf Hans-Jürgen Tharang losgegangen, sondern umgekehrt. Aussage gegen Aussage. Das Urteil ist Freispruch.