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Hammerwurf bei Wacker?

Zwei Gerüstbauer geraten auf Montage in Streit. Am Ende trifft ein Zimmermannshammer einen der Männer.

Von Kevin Schwarzbach
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Hat er geworfen, oder war es ein Unfall? Fest steht, dass am Ende ein Kollege des Angeklagten von einem Hammer wie diesem getroffen und verletzt wurde. Für den anderen Beteiligten wurde es teuer.
Hat er geworfen, oder war es ein Unfall? Fest steht, dass am Ende ein Kollege des Angeklagten von einem Hammer wie diesem getroffen und verletzt wurde. Für den anderen Beteiligten wurde es teuer. © Stefan Schultz

Nünchritz. Thomas Maier* und Michael Schröder* waren von Anfang an nicht die besten Freunde. Doch als Kollegen ertrugen sie sich lange – bis zum August 2017. Da brachte ein Zimmermannshammer die Partnerschaft der beiden Gerüstbauer endgültig aus den Fugen. Die Männer aus der Nähe von Cottbus waren gerade mit dem Bau eines Gerüsts auf dem Gelände des Chemiefabrikanten Wacker beschäftigt, als sie wegen eines aufziehenden Gewitters in Streit gerieten. Schröder stieg daraufhin vom Gerüst, Maier blieb noch. Doch als sich Schröder entfernen wollte, traf ihn plötzlich ein Hammer in der rechten Kniekehle. Schröder trug eine blutige Fleischwunde davon. Sofort alarmierte er die Polizei.

Schröders Vorwurf: Sein Kollege Thomas Maier soll den Zimmermannshammer in seiner Wut nach ihm geworfen und eine Verletzung zumindest billigend in Kauf genommen haben. Dieser Überzeugung ist auch die Staatsanwaltschaft. Sie beschuldigt Maier vor dem Riesaer Amtsgericht der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung. Immerhin ist der Hammer fast ein Kilo schwer und auf der einen Seite zackig.

Thomas Maier aber ist sich keiner Schuld bewusst. „Mein Mandant wollte das Gerüst wegen des aufziehenden Gewitters verlassen und befand sich gerade beim Abstieg, als ihm Hammer und Ratsche aus der Schlaufe fielen, die er um seinen Körper trug“, erklärt Maiers Verteidiger Marcel Peters den Vorfall. Dass das habe passieren können, hätte vor allem mit den schwierigen Gegebenheiten vor Ort zu tun, so der Rechtsanwalt. „Mein Mandant musste über einen Behälter klettern und sich mehrmals durch kleinere Öffnungen winden.“

Zweifel bleiben

Eine Darstellung, die Maiers Kollege Michael Schröder nicht glauben will. Seinen Aussagen nach kann ihn der Hammer nicht zufällig, sondern nur durch einen gezielten Wurf getroffen haben. „Mein Kollege und ich haben uns vom ersten Tag an nicht gemocht“, erzählt Schröder. Das habe er auch seinen Chefs mitgeteilt und darum gebeten, mit anderen Kollegen zusammenzuarbeiten, mit denen er gut auskomme. Doch gerade das hätten seine Chefs verhindern wollen, weil die Mitarbeiter dann zu viele Pausen machen und sich zu oft miteinander unterhalten würden. Also mussten Maier und Schröder, die sich nicht ganz grün waren, jetzt erst recht zusammenarbeiten.

Bis im August 2017 dann der Zimmermannshammer über das Wacker-Gelände in Nünchritz flog. Wie genau es nun dazu kam, kann vor Gericht nicht geklärt werden. Beide Darstellungen hinterlassen Zweifel. Das Verfahren wird gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Thomas Maier muss Michael Schröder, der mittlerweile nicht mehr bei der Gerüstbaufirma arbeitet, 500 Euro überweisen. Aber immerhin seinen Zimmermannshammer bekommt er danach wieder zurück.

*Namen von der Redaktion geändert.