Nach telefonischer Absprache mit einer Görlitzer Hausgeräte-Reparaturfirma erschien bei mir ein Monteur, um den Schaden an einer Waschmaschine zu beheben. Meine Frau schilderte die Vermutung, der Wasserschlauch könne kaputt sein und bat den Monteur um einen groben Kostenvoranschlag. Dieser lehnte dies mit der Begründung ab, er müsse sich erst einmal die „Sache ansehen“. Nach 90 Minuten Ansehen stellte er fest: Der Schlauch ist kaputt, ein neuer muss bestellt werden. Immerhin ist die Maschine schon acht Jahre alt. Vor die Bestellung des Ersatzteiles aber setzte der Monteur die Rechnung für das Ansehen: 114,20 Euro. Auf die Frage meiner Frau, warum er das vorher nicht als Kostenanschlag sagen konnte, erwiderte der Handwerker: Bei Bekanntsein der Kosten wäre es schwieriger, einen Auftrag vom Kunden zu erhalten.
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