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Immer Zirkus mit den wilden Tieren

Sollten Elefanten und Nashörner weiterhin in Manegen gezeigt werden? Sachsens Kommunen sind sich uneins.

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© Steffen Füssel

Von Henry Berndt und Christoph Pengel

Nur vor dem Zelt zu protestieren, das reicht den Tierschützern nicht mehr. Im Dezember 2013 erfanden Unbekannte eine vermeintliche Pressemitteilung des Dresdner Weihnachtszirkus, laut der alle Vorstellungen abgesagt worden seien. Kurz darauf wurden ebenso falsche Flyer in Umlauf gebracht, auf denen mit kostenlosem Eintritt geworben wurde. Zirkusdirektor Mario Müller-Milano erstattete Anzeige – doch der Imageschaden war da.

Auch wenn sie Angriffe wie diese offiziell ablehnen, seit vielen Jahren kämpfen Tierschutzorganisationen in Deutschland für ein Gesetz, nach dem Zirkusse nicht mehr mit wilden Tieren wie Elefanten, Tigern und Nashörnern durch das Land reisen dürfen. Genauso lange halten die Zirkusmacher dagegen, den Tieren ginge es gut und ohne wildes Afrika in der Manege würde das Kulturgut Zirkus verschwinden.

In zahlreichen europäischen Ländern dürfen Zirkusse bereits keine wilden Tiere mehr zeigen, darunter Österreich und Griechenland. Ab Herbst tritt das Verbot auch in den Niederlanden in Kraft. In Deutschland gab es 2003 und 2011 entsprechende Anläufe. Die scheiterten jedoch am Widerstand von CDU und CSU. Beschlossen wurde bis heute nichts. Einer Forsa-Umfrage aus dem vergangenen Jahr zufolge glauben allerdings 82 Prozent der Deutschen, dass Wildtiere im Zirkus nicht artgerecht gehalten werden können.

Weil der Bund nicht reagierte, wurden die Kommunen selbst aktiv und verschärften die Regelungen. Städte wie Köln, Stuttgart, München oder Potsdam stellen Zirkussen mit exotischen Tieren inzwischen schon keine kommunalen Flächen mehr zur Verfügung.

Nun wagt Chemnitz einen ähnlichen Vorstoß. Eine Mehrheit im Stadtrat, bestehend aus Grünen, SPD und Linke, beschloss kürzlich, die Platzvergabe an Zirkusse stark einzuschränken. Konkret heißt es in dem Beschluss: „Die Haltung von Wildtieren sollte naturnah erfolgen. Transport und Dressur entsprechen nicht den natürlichen Begebenheiten.“ Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, bis April neue Regeln für die Tierhaltung auf dem zentralen Richard-Hartmann-Platz aufzustellen.

„Ich habe nichts dagegen, wenn ein Pudel dressiert wird. Aber bei Giraffen oder Zebras wird es grenzwertig“, sagte Kai Rösler von den Grünen. Jacqueline Drechsler, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, weist zudem auf das Risikopotenzial hin, das etwa von Elefanten ausgehe. „Man kann diese Tiere nicht immer hundertprozentig im Griff haben.“

In der Landeshauptstadt Dresden und in Leipzig haben Zirkusse dagegen vorerst keine Ausgrenzung zu befürchten. Aus dem Büro des Dresdner Sozialbürgermeisters heißt es, man könne Verbote und Auflagen nur auf Grundlage einer „gesetzlichen Ermächtigungsnorm“ aussprechen. Die habe der Bundesgesetzgeber aber nun mal wegen verfassungsrechtlicher Bedenken bisher nicht im Tierschutzgesetz verankert. Die Stadt Dresden könne in ihrer Funktion als untere Veterinärbehörde deshalb nur kontrollieren, ob die konkret bestehenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen durch bestimmte Zirkusse eingehalten werden.

Sachsen fordert Initiative

Immerhin, aus dem Landtag kommen etwas offensivere Ansichten: Ein Sprecher des Sozialministeriums sagte der SZ, das Land vertrete aus Tierschutzperspektive die Auffassung, dass im Zirkus auf das zur Schau stellen von Tieren wildlebender Arten langfristig verzichtet werden solle. Dies sei auch die Meinung der Ländermehrheit im Bundesrat. Die Erfahrung zeige, dass die bestehenden Regelungen im Tierschutzgesetz zum Schutz von Affen, Bären, Elefanten, Giraffen, Nilpferden und Nashörnern nicht mehr ausreichten, weil eine art- und verhaltensgerechte Unterbringung in reisenden Zirkusunternehmen praktisch nicht möglich sei.

Für die Stadt Chemnitz ist das nun geplante Wildtier-Verbot nicht der erste Anlauf. Bereits 2007 hatte der Stadtrat eine ähnliche Regelung beschlossen. Zirkus Voyage spielte jedoch nicht mit. Nachdem eine Bewerbung des Zirkus abgelehnt worden war, klagten dessen Anwälte vor dem Verwaltungsgericht – und bekamen Recht. Laut Urteil von 2008 hatte die Stadt in die Berufsfreiheit der Zirkusleute eingegriffen. Eine Analyse der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) könnte den Chemnitzer Stadträten nun aber neuen Aufwind geben. Demnach muss für ein Wildtier-Verbot nicht unbedingt eine Rechtswidrigkeit vorliegen. Der Hinweis auf „sachliche Gründe“ würde genügen. Entscheidend ist laut DJGT, dass die Nichtzulassung nur einen Teil des Zirkus – eben die Wildtierhaltung – betrifft. Sachliche Gründe bestünden, wenn ein Zirkus Tiere mit sich führt, von denen der Bundesrat festgestellt hat, dass sie beim Transport „schwerwiegenden Belastungen ausgesetzt sind“. Auf dieser rechtlich unverbindlichen Liste des Bundesrates stehen Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde. (mit fp)