Die Wohnung ist ein geschützter Raum, Zufluchtsort, Projektionsfläche eigener Sehnsüchte und Träume. Beim Abriss wird all das kurz sichtbar.
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Hoyerswerda. Ein jeder kann seine Mietwohnung so gestalten, wie er es gerne möchte, sofern er den Mietgegenstand nicht beschädigt. Geregelt ist das alles im Mietvertrag. Und im Allgemeinen gilt, dass diese persönlichen Veränderungen bei Auszug wieder professionell zu beseitigen sind.
Darauf pochen die Großvermieter freilich nicht bei den Häusern, die für den Abriss vorgesehen sind. Und so zeigen sich bei den Entkernungsarbeiten oder dem eigentlichen Abriss die individuellen Vorlieben für Wandgestaltungen. Aktuell ist das gut beim Abbruch des Elfgeschossers in der Schweitzerstraße 23/24 zu beobachten.
Tageblatt hat mal etwas im Archiv gekramt und weitere Bilder gefunden, die Zeugnisse der Vorlieben der jeweils letzten Mieter von Wohnungen in Hoyerswerda sind. Allerdings sah man in der Vergangenheit dabei oftmals nur Raufaser weiß oder vor knapp 20 Jahren gar abtapezierte Wände. Da war beim Auszug noch nicht klar gewesen, dass irgendwann der Abrissbagger kommen würde. Aber es gab eben auch durchaus solche Motive, wie die auf dieser Seite hier – wer immer einst dafür gesorgt hat. (US)