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Dresdner JVA-Beamter verurteilt

Nach der tödlichen Messerattacke von Chemnitz soll ein Justizbeamter einen Haftbefehl veröffentlicht haben. Dafür bekam er eine Bewährungsstrafe.

Von Alexander Schneider
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Daniel Zabel, hier mit seinen Verteidigern Frank Hannig (r.) und Ronald Mayer (l.), hatte sich selbst zu der illegalen Veröffentlichung des Haftbefehls bekannt.
Daniel Zabel, hier mit seinen Verteidigern Frank Hannig (r.) und Ronald Mayer (l.), hatte sich selbst zu der illegalen Veröffentlichung des Haftbefehls bekannt. © SZ/Alexander Schneider

Dresden. Der Noch-Justizvollzugsbeamte Daniel Zabel gibt sich nach dem Prozess erleichtert. Er werde das Urteil akzeptieren, sagte er wenige Minuten nach dem Urteil. Wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen und verbotener Mitteilungen über Gerichtsverfahren wurde der Angeklagte am Amtsgericht Dresden zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt. Die Richterin setzte die Strafe zur Bewährung aus und erteilte ihm die Auflage, in der Bewährungszeit 150 Arbeitsstunden zu leisten. Sie ist überzeugt, dass Zabel auch aus einer rassistischen Motivation gehandelt habe, als er den Haftbefehl eines 30-jährigen Irakers verbreitet hatte.

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