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Kaffeefahrt-Anbieter vor Gericht

Bei dubiosen Verkaufs-Treffen werden Senioren um ihr Geld gebracht. Die Verantwortlichen sind schwer zu fassen.

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Von Anna Hoben

Coswig. Der Coswiger Ordnungsamtschef Olaf Lier schaut zufrieden drein. „Das sind schwer verdiente 500 Euro“, sagt er nach der zweistündigen Verhandlung, „aber sie sind es wert.“ Wer im Ordnungsamt arbeitet, weiß, wie es ist, als der Böse zu gelten. Doch heute sind Lier und seine Kollegen als Kämpfer für Gerechtigkeit unterwegs. Vor einem Jahr wollten zwei Herren, B. und P., in Coswig eine Verkaufsveranstaltung für Senioren machen. Gerade begonnen, löste das Ordnungsamt die Runde auf. Niemand konnte über den Tisch gezogen werden. In dem Verfahren am Freitag vor dem Amtsgericht Meißen geht es lediglich um ein Bußgeld von je 250 Euro, das die beiden Männer bezahlen sollten – weil sie keine Reisegewerbekarte vorzeigen konnten. Dagegen legten sie Einspruch ein.

Im Mai 2013 wird das Ordnungsamt Coswig auf einen Zettel aufmerksam, der zur „Abschlussfeier“ des „Kulturkreises Heimatfest“ einlädt. Es würden Geschenke verteilt: Digitalkameras, Kaffeeautomaten, Lebensmittelpakete. Eine kostenlose Mahlzeit soll es natürlich auch geben. Die Einladung erfolge im Auftrag der Firma Vital Vertriebs B.V., die ihren Sitz im niederländischen Emmen habe, so heißt es.

Ein verlockendes Angebot, so denken offenbar auch die Menschen, die im Mai 2013 in Coswig der Einladung folgen. Die Veranstaltung findet im Gasthaus am Talkenberger Hof statt. Sie müsste beim Ordnungsamt angemeldet sein; ist sie aber nicht. Olaf Lier und sein Kollege Lars Kleindienst wollen die Veranstalter zur Rede stellen – und fahren hin.

Als sie den Veranstaltungssaal betreten, sitzen da etwa 20 Senioren und hören einem zweiten Mann zu, Herrn B., der gerade spricht. Ein Computer, ein mobiler Drucker und ein Kartenlesegerät stehen bereit; Waren sind noch keine aufgebaut. B. kommt mit nach draußen, Olaf Lier teilt ihm mit, dass das Ordnungsamt die Veranstaltung untersagen muss, wenn sie nicht angemeldet ist.

Das Ordnungsamt will die Reisegewerbekarte von B. und P. sehen. B. zeigt eine, aber nur so kurz, dass Lier und Kleindienst nicht prüfen können, ob sie gültig ist. Sie verschicken Bußgeldbescheide an B. und P., die legen Einspruch ein.

Zur Verhandlung am Freitag erscheinen nur ihre Verteidiger. Nach langer Prüfung verkündigt die Richterin das Urteil: B. und P. müssen je 250 Euro Bußgeld bezahlen. Beide hätten fahrlässig keine Reisegewerbekarte vorgezeigt. Olaf Lier freut sich. Seit die Veranstalter merkten, dass das Ordnungsamt hinterher sei, habe es in Coswig keine Kaffeefahrten mehr gegeben, sagt er.