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Kein Erb- sondern ein Lehngericht

Zu „Basislager im ersten Stock“, 21. 11., S.14, schreibt Hans-Werner Gebauer aus Langebrück: Für das Gebäude Hauptstraße 49 in Langebrück ist die Bezeichnung „Lehngericht“ korrekt. Langebrück hatte kein Erbgericht.

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Zu „Basislager im ersten Stock“, 21. 11., S.14, schreibt Hans-Werner Gebauer aus Langebrück:

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