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Kein Verständnis für Verkehrssünder

Zum Artikel in der SZ „Sind Sie geblitzt worden?“ in der SZ vom 17. Februar schreibt Liska Michalk Folgendes: Sie suchen „SZ“-Leser, ... „die ... an Stellen ... geblitzt worden sind, für die sie kein Verständnis haben.“ Dafür habe ich kein Verständnis.

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Zum Artikel in der SZ „Sind Sie geblitzt worden?“ in der SZ vom 17. Februar schreibt Liska Michalk Folgendes:

Sie suchen „SZ“-Leser, ... „die ... an Stellen ... geblitzt worden sind, für die sie kein Verständnis haben.“ Dafür habe ich kein Verständnis. Wenn ich am Straßenverkehr teilnehme, gilt für mich die StVO. Während der Fahrschulausbildung werden sämtliche Grundlagen vermittelt, die letztlich zur verantwortungsbewussten Teilnahme am Straßenverkehr führen. Im Prüfungs-Fragenkatalog ist Ihre oben erwähnte Prämisse so nicht enthalten, also ob es dem die StVO missachtenden Verkehrsteilnehmer genehm ist, dass er „geblitzt“ wird. Ich bin seit 1972 Fahrerlaubnisbesitzer und zweimal „geblitzt“ worden. Das veranlasste mich, noch besser die Vorschriftszeichen zu beachten und nicht nach „Verständnis“ bei anderen für meine eventuellen Fehler zu suchen. Ein Mitarbeiter aus der Lokalredaktion ließ sich vor Jahren über den „Sinn“ der 30er-Strecke in Röderau aus. Kürzlich ein Beitrag zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der B169. Sind diese Fahrer so sehschwach, dass sie die Vorschriftszeichen mit „30“ oder „70“ nicht erkennen können? Dann raus aus dem Straßenverkehr! Oder wollen Sie sich zu den Verkehrsrowdys gesellen, die die StVO nach ihrem Gutdünken auslegen und gestalten? Noch etwas zur Wortwahl:

Es wird immer wieder von „Abzocke“ und „abzocken“ geschrieben.

Mit derartigen Begriffen werden die Angesprochenen kriminalisiert, beleidigt, verunglimpft. Abzocken – das heißt jemandem etwas mit List und in betrügerischer Weise abnehmen.