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Knöllchenfrust am Wasaplatz

Ein Touristenpaar tappte in die Parkplatzfalle am Wasaplatz. Die böse Überraschung kam allerdings erst nach dem Urlaub.

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© René Meinig

Von Nora Domschke

Es sollten ein paar schöne Apriltage in seiner alten Heimatstadt Dresden werden. Dafür hatten Klaus Kroker und seine Frau im Dormero Hotel am Wasaplatz eingecheckt. Weil alle Sehenswürdigkeiten mit Bus und Bahn erreichbar sind, stellten sie ihr Auto auf einer Fläche nördlich der historischen Eiche auf dem Wasaplatz ab. „Es standen immer mehrere Fahrzeuge mit Dresdner Kennzeichen da“, erinnert sich Klaus Kroker. Ein Parkverbotsschild gibt es nicht.

Trotzdem schaute das Ehepaar aus Ingelheim am Rhein bei der Rückkehr ins Hotel täglich nach dem Auto. „Es war alles in Ordnung, keine Zettel am Auto – also haben wir es stehen lassen.“ Umso ärgerlicher sind die vier schriftlichen Verwarnungen, die Kroker nach der Rückkehr in seinem Briefkasten findet. Die Dresdner Stadtverwaltung fordert für die vier Knöllchen insgesamt 90 Euro. Warum die ersten drei nur 20, das vierte Knöllchen 30 Euro kostet, erschließt sich dem Rentner zunächst nicht.

Nach mehreren Anrufen in Dresden erlässt ihm die Stadt zumindest das 30-Euro-Ticket. Auf SZ-Nachfrage erklärt das Ordnungsamt, dass das unzulässige Parken auf dem Gehweg – dessen sich Kroker schuldig gemacht hatte – in der ersten Stunde 20, nach einer Stunde 30 Euro kostet. So weit, so gut, meint Klaus Kroker.

„Was mich aber richtig ärgert, sind die fehlenden Zettel an meinem Auto. Das ist richtig fies.“ Denn dann hätte er sofort umgeparkt, um weitere Knöllchen zu vermeiden, sagt er. Auch an den anderen geparkten Autos hätte es keinen Hinweis gegeben. „Das wäre doch ein faires Verhalten gewesen.“ Das Ordnungsamt ist sich indes keiner Schuld bewusst. In der Regel werde eine sogenannte Verkehrsteilnehmerinformation am Fahrzeug angebracht. Diese habe aber keine Rechtswirkung. Warum in Krokers Fall kein Zettel da war, könne nicht eingeschätzt werden. Mögliche Gründe dafür gebe es gleich mehrere: Ein anderer Parksünder hat das Knöllchen an sein Auto gesteckt, um der Strafe zu entgehen. „Was im Übrigen nicht funktioniert“, heißt es aus dem Ordnungsamt. Oder der Wind könnte die Knöllchen weggeblasen haben.

Bei vier Zetteln unwahrscheinlich, sagt Klaus Kroker. Damit nicht weitere Autofahrer in die Knöllchenfalle am Wasaplatz tappen, wünscht er sich ein Parkverbotsschild. Auch dafür gibt die Stadt einen abschlägigen Bescheid. „Das Parken auf Gehwegen ist nur dann zulässig, wenn es ausdrücklich mit Verkehrszeichen angeordnet ist.“ Ein Schild, welches das Parken auf dem Gehweg verbietet, sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor.