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Kommentar: Handeln, solange noch NS-Täter leben

Oliver Reinhard über den sächsischen Auschwitz-Verdachtsfall

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Sollte man hochbetagte Männer wegen lange vergangener NS-Verbrechen noch vor Gericht stellen? Sollte man riskieren, dass sie auf der Anklagebank womöglich Mitleid auslösen? Und im Falle einer Verurteilung schon bald nach Haftantritt sterben? Kurz: Lohnt sich all der Aufwand überhaupt noch? Wer überlebenden Opfern und Hinterbliebenen von Ermordeten diese Fragen stellt, bekommt darauf eine eindeutige Antwort: Ja.

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