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Landratsamt verbietet Wasserentnahme

Weil das Nass in Flüssen und Seen knapp wird, darf es in der Regel nicht genutzt werden. Nur mit einer Erlaubnis gibt es Ausnahmen.

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Wasser aus Bächen, Flüssen, Gräben, Teichen und Seen darf nur mit einer speziellen Erlaubnis entnommen werden, darauf weist das Landratsamt Mittelsachsen hin.
Wasser aus Bächen, Flüssen, Gräben, Teichen und Seen darf nur mit einer speziellen Erlaubnis entnommen werden, darauf weist das Landratsamt Mittelsachsen hin. ©  dpa / Symbolbild

Mittelsachsen. Wegen der anhaltenden Trockenheit und der voraussichtlich weiter sinkenden Wasserstände weist das Landratsamt Mittelsachsen darauf hin, dass Wasser aus Bächen, Flüssen, Gräben, Teichen und Seen nur mit einer speziellen Erlaubnis entnommen werden darf. Außerdem werde aktuell an dem Erlass einer Allgemeinverfügung gearbeitet, mit der die Gewässerbenutzung weiter eingeschränkt werden kann.

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