Mittelsachsen. Wegen der anhaltenden Trockenheit und der voraussichtlich weiter sinkenden Wasserstände weist das Landratsamt Mittelsachsen darauf hin, dass Wasser aus Bächen, Flüssen, Gräben, Teichen und Seen nur mit einer speziellen Erlaubnis entnommen werden darf. Außerdem werde aktuell an dem Erlass einer Allgemeinverfügung gearbeitet, mit der die Gewässerbenutzung weiter eingeschränkt werden kann.
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