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Leserbriefe

Zum Beitrag „Neue Runde im Kuchenstreit“, SZ vom 15. Oktober: Der Streit um einen eventuellen Schutz des Begriffes „Schlesischer Streuselkuchen“ nimmt langsam unbegreifliche Züge an. Selbstverständlich ist der Begriff „Schlesischer Streuselkuchen“ durch keine EU-Verordnung geschützt.

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