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Letzter Akt der Kaufland-Tragödie

Die Stadt Bischofswerda zieht einen Schlussstrich unter die missglückte Ansiedlung – um etwas anderes zu ermöglichen.

Von Ingolf Reinsch
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Kaufland kommt nicht nach Bischofswerda – jetzt zog der Stadtrat auch formell einen Schlussstrich. Was aus dem ehemaligen Speditionsgelände an der Stolpener Straße wird, ist offen. Handel ist nicht ausgeschlossen. Zum Beispiel ein Fachmarkt könnte sich hi
Kaufland kommt nicht nach Bischofswerda – jetzt zog der Stadtrat auch formell einen Schlussstrich. Was aus dem ehemaligen Speditionsgelände an der Stolpener Straße wird, ist offen. Handel ist nicht ausgeschlossen. Zum Beispiel ein Fachmarkt könnte sich hi © Steffen Unger

Bischofswerda. Kaufland kommt nicht nach Bischofswerda. Seit vergangenem Jahr ist es offiziell, woran nach einem mehr als zehn Jahre langen Hickhack um die Ansiedlung der Handelskette ohnehin kaum noch einer in der Stadt geglaubt hatte. Nun zog die Stadt Bischofswerda auch formell einen Schlussstrich unter dieses Kapitel. Der Stadtrat beschloss auf seiner jüngsten Sitzung, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Verbrauchermarkt Stolpener Straße“ aufzuheben. Durch Aufhebung des Planverfahrens entfalle die Grundlage für den städtebaulichen Vertrag, den die Stadt im Jahr 2016 mit dem Eigentümer der Immobilie, der Projektgesellschaft Säurich und Sassenscheidt, geschlossen hatte, heißt es in dem Stadtratsbeschluss. Und weiter: „Damit endet auch dieses Vertragsverhältnis.“ Die Entscheidung im Stadtrat fiel einstimmig.

Mit dem Bebauungsplan sollte das ehemalige Speditionsgelände an der Stolpener Straße laut Stadtverwaltung „einer geordneten städtebaulichen Entwicklung“ zugeführt werden. Kern war die Errichtung eines Verbrauchermarktes mit einer Verkaufsfläche von 2 900 Quadratmetern. Doch Kaufland sagte ab. Nach SZ-Informationen lief der Vorvertrag der Projektgesellschaft mit dem Handelsunternehmen Ende 2017 aus. Die Stadt wurde nach eigenen Angaben im Januar 2018 darüber informiert. Seitens der Stadtverwaltung habe es im ersten Halbjahr 2018 „große Bemühungen“ gegeben, die Projektgesellschaft Säurich und Sassenscheidt weiter zu unterstützen, unter anderem durch eine Gesprächsanbahnung mit Edeka, heißt es dazu aus dem Rathaus. Doch diese Gespräche endeten ohne positives Ergebnis.

Keine Übereinstimmung mit Bebauungsplan

Die Stadtverwaltung beklagt seitdem „eine mangelnde Kommunikation“ zwischen ihr und der Projektgesellschaft – und sie erhebt gegen sie schwere Vorwürfe. So habe man erst vom Bauordnungsamt des Landkreises erfahren, dass die Gesellschaft Säurich und Sassenscheidt zwischenzeitlich für ihr Grundstück in Bischofswerda drei Anträge auf Vorbescheid für den Bau von Verbrauchermärkten mit bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche bei der Kreisbehörde eingereicht habe. Auf Antrag der Stadt stellte die Bauaufsicht das Genehmigungsverfahren bis zum 6. September zurück. „Dieses Vorgehen stimmt nicht mit den Zielen des Bebauungsplanes überein. Offensichtlich herrscht beim Vorhabensträger (gemeint ist die Gesellschaft Säurich und Sassenscheidt – d.Red.) kein Interesse mehr, das Verfahren (Ansiedlung großflächiger Einzelhandel) zum Erfolg zu führen, was sich u. a. auch in den drei Anträgen auf Vorbescheid widerspiegelt“, heißt es wörtlich in den Erläuterungen der Stadtverwaltung zum Beschluss des Stadtrates.

Mangelnde Kommunikation – besser wäre es wohl von Funkstille zu sprechen – bestätigt auch Jörg Säurich. Gegenüber der SZ zeigte er sich überrascht: „Mit uns hat im Vorfeld des Stadtratsbeschlusses keiner gesprochen“, sagte er. Was die Projektgesellschaft nun unternehmen wird und welche Pläne sie hat, das Gelände an der Stolpener Straße zu entwickeln, dazu wollte sich Jörg Säurich zunächst nicht äußern.

Kein Anspruch auf Schadenersatz

Nach Auffassung des städtischen Bauamtes lasse der mit der Projektgesellschaft geschlossene und jetzt de facto gekündigte städtebauliche Vertrag keinen Raum, die Stadtverwaltung auf eventuellen Schadensersatz zu verklagen. Eine solche Klausel beinhalte der Vertrag nicht, sagte Bauamtsleiter Holger Berthel wenige Tage vor seinem Weggang aus der Stadt gegenüber der SZ. „Wenn der Vertrag nicht mehr rechtswirksam ist, gibt es auch keinen Anspruch auf Schadensersatz“, erklärte er. Die Stadt stehe jedoch weiter als Partner bereit. Wenn auch großflächiger Einzelhandel – gemeint ist in diesem Fall ein Lebensmittelmarkt – auf dem ehemaligen Speditionsgelände nicht mehr möglich ist, so sei Handel trotzdem nicht ausgeschlossen, sagte Holger Berthel. Möglich wäre beispielsweise die Ansiedlung eines Fachmarktes. Als solcher würde unter anderem ein Baumarkt gelten. Die Stadt sehe die Notwendigkeit, dieses Gebiet zu entwickeln. Doch dafür sei der Grundstückseigentümer am Zug.

Der jüngste Stadtratsbeschluss ebnet zugleich den Weg, damit Edeka auf dem gegenüberliegenden Grundstück an der Stolpener Straße – ehemals Penny – bauen darf. Bereits im vergangenen Jahr beschloss der Stadtrat dafür einen Bebauungsplan „Einzelhandel“. Die Chancen, dass dort ein größerer Verbrauchermarkt genehmigt werden kann, sind nach Einschätzung des Landratsamtes gut. „Ein diesbezüglicher Antrag könnte positiv beschieden werden, sobald der vorgenannte B-Plan rechtskräftig ist“, sagt Pressesprecherin Frances Lein vor wenigen Tagen.