Neue Geduldsprüfung für das Schwurgericht. Seit Dienstag steht ein 29-Jähriger wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Dresden. Doch was Ghaleb N., ein gelernter Fischer aus Tunesien, dort bislang zum Besten gegeben hat, zehrt zunehmend an den Nerven aller Prozessbeteiligten. Laut Anklage habe N. am 29. Juli 2018 seine Freundin töten wollen.
Das Paar hatte die Nacht zum Sonntag vor der Scheune in der Neustadt verbracht – und sich offenbar stundenlang gestritten. Vormittags gegen 10 Uhr sei es dann vollends eskaliert. Ghaleb habe überraschend ein Messer gezogen, und es der 32-jährigen Tschechin, die wie er obdachlos war, in den Hals und den Oberkörper gestochen. Er habe dabei gerufen, sich selbst zu töten oder erst die Freundin und dann sich. Als sie wehrlos am Boden lag, habe er weiter auf sie eingeschlagen und ihr dabei massive Frakturen im Gesicht zugefügt. N. habe gerufen, die Frau umbringen zu wollen. Der Grund für die Attacke ist möglicherweise Eifersucht. Die Frau habe sich von dem Angeklagten trennen wollen.
Am ersten Verhandlungstag hatte sich N. lediglich zu seinen persönlichen Verhältnissen geäußert. Er sei Fischer, habe gut verdient, wisse gar nicht, weshalb er nach Deutschland gegangen sei. Man müsse hier nicht wegen Drogen ins Gefängnis, meinte er etwa in der zähen Befragung, in der N. auch schon mal in Gedichtform dem Arabisch-Übersetzer geantwortet hat.
Am Donnerstag wollte sich der Angeklagte zu den Vorwürfen einlassen. Aber mehr als dass es schon so gewesen sein wird. N. behauptete, er könne sich nicht an die Tat erinnern. Auch nicht an die rund siebenstündige Vorgeschichte. Als das Gericht auch auf die Geschädigte vergeblich wartete, deutete sich an, dass der Prozess nicht wie geplant schon an diesem Freitag enden wird.
Anhand der Fragen des Gerichts wurde deutlich, dass die 32-Jährige wohl eine Übernachtungsmöglichkeit bei einem Bekannten gefunden hatte, N. jedoch nicht. Das könnte die Eifersucht verstärkt haben. Er sei nicht so eifersüchtig wie seine damalige Freundin, sagte N. Offenbar hat ihm die Frau auch noch in der Haft einen Liebesbrief geschickt – der jedoch landete nicht bei N., sondern beim Schwurgericht. Der Prozess wird fortgesetzt.