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Mehrfach Vorbestrafter beleidigt Staatsanwalt

Ein falscher Heilpraktiker, der sich nun Sachverständiger nennt, wurde wieder verurteilt. Über seine Haft entscheidet das Landgericht – irgendwann.

Von Alexander Schneider
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© Symbolfoto: Sven Ellger

Im Herbst 2017 hat Marko P. für Schlagzeilen gesorgt. Vor zehn Jahren hatte der 43-jährige Brandenburger im Altenberger Ortsteil Schellerhau eine Pension namens „Glückspilz“, in der er, und nun wird es ein Straftatbestand, in einer eigenen Praxis seine Dienste als Heilpraktiker angeboten hatte. Tatsächlich hatte der Gastwirt zwar eine Heilpraktikerschule in Dresden besucht, jedoch nie eine Prüfung abgelegt und so gegen das Heilpraktiker-Gesetz verstoßen. Darüber hinaus hatte er sich gegenüber Handwerkern als „Richter“ ausgegeben, um ihnen beim Eintreiben offener Rechnungen zu helfen, und einen Renault Kangoo nicht bezahlt – dafür in einem Prozess auch noch gelogen.

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