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Müssen Gefangene arbeiten?

Vierzigstundenwoche oder lange Beine machen – wie sieht der Arbeitsalltag in einer Justizvollzugsanstalt wirklich aus?

Von Theresa Hellwig
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Eine Arbeitspflicht gibt es für Gefangene nicht – dennoch gehen 69 Prozent von ihnen einer Tätigkeit nach.
Eine Arbeitspflicht gibt es für Gefangene nicht – dennoch gehen 69 Prozent von ihnen einer Tätigkeit nach. © Archivfoto: Uwe Soeder

Bautzen. In der Justizvollzugsanstalt in Bautzen arbeiten 69 Prozent der Gefangenen. Die Anderen gelten entweder als Sicherheitsgefahr und dürfen nicht arbeiten oder haben gesundheitliche Probleme. Ein anderer Teil schafft es nicht, zu arbeiten oder möchte es nicht. Eine Arbeitspflicht gibt es nicht für die Verurteilten in Sachsens Gefängnissen. Viele wollen aber etwas tun und freuen sich über die Beschäftigung, weiß der Leiter der JVA in Bautzen, Frank Hiekel. „Außerdem“, so erklärt er, „ist das für viele ein netter Zuverdienst“. Zwischen 1,64 und 2,06 Euro die Stunde verdienen die Gefangenen in der Tischlerei der JVA Bautzen. 

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