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Nach Ermittlungen beim Löbauer ASB: Jetzt spricht die Gegenseite

Rettungssanitäter fordern Lohn, gegen den Arbeitgeber läuft ein Rechtsstreit. Der hält das für einen absurden juristischen Winkelzug.

Von Markus van Appeldorn
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Neben der Rettungswache in Altbernsdorf betreibt die ASB Rettungs- und Sozialdienst gGmbH die Wachen in Löbau und -Ebersbach.
Neben der Rettungswache in Altbernsdorf betreibt die ASB Rettungs- und Sozialdienst gGmbH die Wachen in Löbau und -Ebersbach. © Matthias Weber

Wegen der Ermittlungen gegen den Löbauer ASB-Chef aufgrund der Lohnforderungen von Rettungssanitätern hat sich nun die Gegenseite zu Wort gemeldet. Der Zittauer Arbeitsrechtler Robert Hitziger vertritt diese in dem Arbeitsgerichtsverfahren. Er ist überzeugt, dass es in dem Verfahren gegen den Geschäftsführer nicht einmal zu einer Anklage kommen werde. Er sieht in der Strafanzeige einen verzweifelten Versuch von Rechtsanwalt Udo Bertelmann, in der Sache Druck auszuüben. Dieser vertritt die Rettungssanitäter gegen ihren Arbeitgeber. "Es wäre aber sicher besser gewesen, an einvernehmlichen Lösungen zu arbeiten, als unzutreffende Strafverfahren zu initiieren", sagt er auf Anfrage von sächsische.de. In Wahrheit sei keines der von Bertelmann genannten Urteile rechtskräftig. "Der Mandant, dem vom Landesarbeitsgericht 9.500 Euro zugesprochen wurden, hatte in der ersten Instanz 13.000 Euro erhalten", sagt Hitziger. Weil Rechtsanwalt Udo Bertelmann dieses erstinstanzliche Urteil gleich habe vollstrecken lassen, habe dieser Mandant inzwischen schon 3.000 Euro zurückzahlen müssen. Mit dem Gang vor das Bundesarbeitsgericht will Hitziger aber auch das Urteil des Landesarbeitsgerichts kassieren lassen.

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