Ex-Zwangsprostituierte müssen nicht vor Gericht
Dresden. Das Amtsgericht Dresden hat das Strafverfahren gegen zwei ehemalige Zwangsprostituierte eingestellt. Die beiden Frauen seien krank und damit nicht verhandlungsfähig, bestätigte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage. Die beiden Frauen wurden Anfang der 1990er-Jahre gegen ihren Willen in einem Leipziger Wohnungsbordell festgehalten. Vor einigen Jahren beschuldigten sie zwei Juristen, Kunden des Bordells gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft klagte die Frauen daraufhin wegen Verleumdung an. Im November 2012 setzte das Gericht den Prozess wegen Verhandlungsunfähigkeit aus. Nun wird das Verfahren eingestellt. (SZ)