Spitzkunnersdorf. Im Strafverfahren wegen Kindstötung gegen eine 29-jährige Spitzkunnersdorferin hat sich der Generalbundesanwalt eingeschaltet. Die Frau hatte im Dezember 2012 ihren neugeborenen Sohn unmittelbar nach der Geburt mit einem Handtuch erdrosselt. Das Gericht verurteilte die Mutter im Dezember 2013 wegen Totschlags in einem minderschweren Fall zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsentzug. Das sind sechs Monate mehr als vom Staatsanwalt gefordert.
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