Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland
SZ +
Merken

Nicht jedes Lagerfeuer melden

Neuerdings dürfen kleinere Feuer wieder ohne Anmeldung entzündet werden.

Teilen
Folgen
NEU!

Lagerfeuer auf privaten Grundstücken müssen künftig nicht mehr bei der Gemeinde angemeldet werden. Das besagt die neue Ortspolizeiverordnung für Schönfeld und Lampertswalde, die der Gemeinderat am Montag verabschiedete. Das gilt allerdings nur für sogenannte Kleinstfeuer, deren Grundfläche einen Quadratmeter nicht überschreitet. Darunter fallen auch Feuerkörbe, Feuerschalen und Schwedenfeuer. Partylärm im Freien muss nach dem neuen Regelwerk um 22 Uhr aufhören. Ein Vorschlag von Gemeinderat Siegmar Dörschel (BI Für unsere Gemeinde), die Grenze wenigstens an Freitagen und Sonnabenden auf 24 Uhr hochzusetzen, fand keine Mehrheit. Ebenso wurde Dörschels Vorschlag abgelehnt, die Schallmauer für lärmintensive Haus- und Gartenarbeiten wochentags von 20 auf 22 Uhr heraufzusetzen. „Auf dem Lande sollte es möglich sein, auch mal nach acht etwas am Grundstück zu machen“, begründete Dörschel seinen Änderungsantrag. Das Gegenargument, die Grenze sei in der Bundesgesetzgebung ohnehin bei 20 Uhr festgeschrieben, akzeptierte Dörschel nicht. Das gelte nur für allgemeine Wohngebiete, nicht aber ländliche Siedlungen. Durchgesetzt hat er sich damit wie gesagt nicht. (mm)

Ihre Angebote werden geladen...