Bautzen. Das Verwaltungsgericht in Dresden hat im Oktober erneut Kopfnoten in Ausbildungszeugnissen bei der derzeitigen Gesetzeslage für unzulässig erklärt. In Sachsen werden außer in den Abschlusszeugnissen Kopfnoten bis zum ersten Halbjahr der zehnten Klasse vergeben. Das Gericht entschied, dass die Kopfnoten im Zeugnis eines Oberschülers rechtswidrig seien – zumindest im Jahreszeugnis der 9. Klasse und im Halbjahreszeugnis der 10. Klasse.
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