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Sollen Kopfnoten abgeschafft werden?

Ein Gericht erklärte die Bewertung auf Abschlusszeugnissen für unzulässig. Ein Pro und Kontra.

Von Theresa Hellwig
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Nicht jeder Schüler meldet sich im Unterricht. Aber ist eine Note dazu sinnvoll und vor allem auch erlaubt? Das steht gerade zur Diskussion.
Nicht jeder Schüler meldet sich im Unterricht. Aber ist eine Note dazu sinnvoll und vor allem auch erlaubt? Das steht gerade zur Diskussion. © Symbolfoto: dpa

Bautzen. Das Verwaltungsgericht in Dresden hat im Oktober erneut Kopfnoten in Ausbildungszeugnissen bei der derzeitigen Gesetzeslage für unzulässig erklärt. In Sachsen werden außer in den Abschlusszeugnissen Kopfnoten bis zum ersten Halbjahr der zehnten Klasse vergeben. Das Gericht entschied, dass die Kopfnoten im Zeugnis eines Oberschülers rechtswidrig seien – zumindest im Jahreszeugnis der 9. Klasse und im Halbjahreszeugnis der 10. Klasse.

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