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Oberbürgermeister hält Begehren für unzulässig

Freital. Der Oberbürgermeister der Stadt Freital hat sich jetzt erstmals zum Bürgerbegehren "Nachtfahrverbot für Transit-Lkw" geäußert: Klaus Pollack (SPD) hält das Bürgerbegehren für nicht zulässig....

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Freital. Der Oberbürgermeister der Stadt Freital hat sich jetzt erstmals zum Bürgerbegehren "Nachtfahrverbot für Transit-Lkw" geäußert: Klaus Pollack (SPD) hält das Bürgerbegehren für nicht zulässig. Selbst wenn die notwendige Anzahl von Unterschriften zusammengetragen würde, sei das Bürgerbegehren nicht umsetzbar. Freitaler Einwohner wollen mit ihrer am Montag gestarteten Initiative die Staatsstraße 36 im Stadtgebiet für nächtlichen Transit-Verkehr sperren lassen. Die Aktion wird von der PDS im Weißeritzkreis finanziert und organisiert.
Bürgerbegehren sind nach Gemeindeordnung nur über Entscheidungen möglich, die der Stadtrat auch treffen darf, erläutert Klaus Pollack. Dies sei aber nicht der Fall: "Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde sind Weisungsaufgaben." Somit hat der Freistaat Sachsen als oberste Behörde das letzte Wort.
"Dahinter steht der Gedanke des Gesetzgebers, dass solche Maßnahmen immer auch überörtliche Bedeutung besitzen", erläutert Pollack: "Sie ziehen Auswirkungen nach sich, die nicht nur die ortsansässige Bevölkerung betreffen." Der Stadtrat könne die gewünschte Entscheidung also nicht fällen und somit auch nicht per Bürgerbegehren dazu gezwungen werden. "Der Stadtrat müsste die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens verneinen", folgert Oberbürgermeister Pollack.
Ohnehin sei es praktisch problematisch, wie ein Verbot durchgesetzt werden könnte: Wie sollten Transit-Lkws von sonstigen Lkws unterschieden werden, und was sollte mit den Lkws an der Stadtgrenze geschehen?
"Wir bedauern, dass den Bürgern durch das Begehren suggeriert wird, sie könnten durch ihre Unterschrift ein Nachtfahrverbot durchsetzen", so Pollack. Die Bedeutung der Aktion schätzt er so ein: "Es handelt sich um eine Meinungs- und Protestäußerung der betroffenen Bevölkerung." (SZ/no)

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