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Problem um Zufahrt wird zum Rechtsstreit

Nachbarn streiten um einen Weg zu ihrem Grundstück. Kann nach diversen Vermittlungsversuchen nur noch das Gericht helfen?

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Von Romy Kühr

Wenn Manuela Hiller vom Einkaufen kommt, muss sie ihr Auto an der Straße parken. Zu Fuß bugsiert die junge Frau dann Getränkekisten und Gepäck etwa 50 Meter weit zu ihrem Haus. Dabei könnte sie ganz bequem direkt vor ihrer Haustür parken, sogar Stellflächen sind vor dem hübsch sanierten Einfamilienhaus angelegt. Das Problem aber ist: Es handelt sich um ein Hinterliegergrundstück an der Bachstraße. Familie Hiller erreicht ihr Wohnhaus nur über die Einfahrt des Nachbargebäudes. Und dessen Eigentümerin hat jetzt offenbar etwas dagegen, dass Hillers ihre Zufahrt nutzen.

Sie hat der Familie verboten, mit dem Auto dort lang zu fahren. Und sie hat sich etwas einfallen lassen, um das zu verhindern: Ein Schotterhaufen wurde in den Weg gekippt, sodass die Durchfahrt tatsächlich unmöglich ist. Der Haufen ist zusätzlich mit Absperrband markiert, nur ein schmaler Fußweg ist noch frei geblieben. Eine andere Möglichkeit haben Hillers aber nicht, mit dem Auto zu ihrem Haus zu kommen.

So hatte sich die junge Mutter das nicht vorgestellt, als sie vor über fünf Jahren mit ihrem Mann das alte Haus an der Bachstraße in Ebersbach kaufte. Mit viel Elan sanierte das junge Paar den Altbau und richtete sich ein gemütliches Heim ein. Zwar wussten Hillers schon damals um den Umstand, dass die Zufahrt zu ihrem Haus über das Grundstück des Nachbarn führte, das damals noch einen anderen Besitzer hatte. „Das war aber nie ein Problem“, sagt Frau Hiller. Laut der Familie ist die Zufahrt als Gehweg öffentlich gewidmet. „Dass wir mit dem Auto langgefahren sind, hat niemanden gestört.“ Auch die vorherigen Bewohner hätten den Weg immer genutzt.

Eine Lösung wäre, dass die Besitzerin des Nachbarhauses eine sogenannte Notwegerente von Familie Hiller gezahlt bekommen würde. Das ist eine Art Gebühr, die der Betroffene dafür erhält, dass jemand anderes, wie in diesem Fall, sein Grundstück mit benutzen muss. Wie hoch die Rente ist, legt das Gericht im Laufe eines Verfahrens fest. Um die 100 Euro jährlich könnte die Gebühr betragen.

Die Rechtsschutzversicherung der Hillers schaltete eine Mediatorin ein, die zwischen den Parteien vermitteln sollte. Aber auch die Expertin biss bei der Nachbarin auf Granit. Hillers vermuten: Es geht ums Geld. Denn jetzt hat die Besitzerin des Nachbargrundstücks angeboten, dass sie auf ihrem Grundstück eine Stellfläche baut und diese dann an Familie Hiller vermietet. „Wir könnten dann über diese angemietete Stellfläche zu unserem Haus fahren“, erklärt Frau Hiller. Eine solche Stellplatzmiete wäre natürlich höher als die eher geringe Notwegerente, die das Gesetz vorsieht.

Um eventuelle Probleme mit den wirren Grundstücksverhältnissen zu vermeiden, hatte Familie Hiller sogar mitgeboten, als das Nachbarhaus samt Grundstück vor zwei Jahren zwangsversteigert wurde. Doch der endgültige Preis überstieg die Grenze, die sie sich gesetzt hatten. Ersteigert hat das Haus stattdessen eine andere Frau, die jetzige Eigentümerin.

Und mit ihr liegen Hillers jetzt wegen der Zufahrt im Rechtsstreit. Weshalb, das kann sich Frau Hiller nicht erklären. „Zwei Jahre lang hat sie es geduldet, dass wir die Zufahrt benutzen“, fasst sie rückblickend zusammen. Erst jetzt sei es plötzlich zum Streit gekommen. Weshalb, dazu will sich die Besitzerin des Nachbargrundstücks auf die Nachfrage der SZ hin allerdings nicht äußern. Auch Familie Hiller scheiterte nach eigener Aussage schon mit Gesprächsversuchen. Doch die junge Familie hofft immer noch auf eine Lösung. Sie hat sich einen Rechtsanwalt gesucht, nun soll das Gericht entscheiden, wie es weitergeht. Für Frau Hiller steht fest: „Das ist kein Zustand. Wir wollen keinen Streit, aber wir kaufen uns kein Haus mit Grundstück, um dann jeden Tag irgendwo einen Parkplatz zu suchen.“ Zumal das in ihrem Viertel nicht einfach ist, die Nebenstraßen sind zu schmal, um ein Auto abzustellen.

Familie Hiller will sich aber nicht nur auf eine Entscheidung des Gerichts verlassen. Parallel sucht sie weiterhin nach einer anderen Möglichkeit. „Vielleicht könnte die Fläche als Zufahrt öffentlich gewidmet werden“, hofft sie. Sie setzt darauf, dass die Verwaltung Interesse daran hat, das Leben für junge Familien in der Stadt attraktiv zu machen.