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Problemhaus soll abgerissen werden

Das baufällige Gebäude in Bischofswerda musste 2019 notgesichert werden. Zahlt dafür der Eigentümer oder bleibt die Stadt auf den Kosten sitzen?

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So sah es im September vorigen Jahres an dem baufälligen Gebäude an der Karl-Liebknecht-Straße in Bischofswerda aus.
So sah es im September vorigen Jahres an dem baufälligen Gebäude an der Karl-Liebknecht-Straße in Bischofswerda aus. © Steffen Unger

Bischofswerda. Ein vermeintliches Immobilien-Schnäppchen in der sächsischen Provinz könnte für den Hauseigentümer, der nach SZ-Informationen in Nordrhein-Westfalen lebt, teuer werden. Wie die SZ auf Nachfrage im Landratsamt jetzt erfuhr, steht der Gebäudeeigentümer mit dem Bauaufsichtsamt in Kontakt und informierte die Behörde über seine Pläne. Demnach möchte er das Gebäude an der Karl-Liebknecht-Straße, das zur Gefahr für die Allgemeinheit geworden ist, abreißen (lassen). Vor einem Abriss sei noch eine artenschutzfachliche Untersuchung durchzuführen, sagte Sabine Rötschke, Pressesprecherin des Landratsamtes. „Daher wurde die Frist zur Herstellung baurechtmäßiger Zustände auf Mitte Januar 2020 verlängert.“ Sollten seitens des Eigentümers danach keine Aktivitäten erkennbar sein, werde die Bauaufsicht die erlassene Anordnung mit Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung durchsetzen. – Die Kreisbehörde hatte im Herbst 2019 den Eigentümer aufgefordert, „unverzüglich“ zu handeln. Dabei wurden ihm drei Möglichkeiten aufgezeigt: das Haus abzureißen, es komplett zu sichern oder das Baugerüst stehenzulassen und dafür zu sorgen, dass keine weiteren Gebäudeteile herabfallen.

Dachgaube war auf den Fußweg gefallen

Das seit vielen Jahren unbewohnte Doppel-Mehrfamilienhaus wurde im September zur Gefahr, nachdem ein Teil der Dachgaube auf den Fußweg gefallen war. Glücklicherweise ging niemand vorbei, als das passierte. Trotzdem hatte der Vorfall weitreichende Folgen: Die „Kinostraße“ musste für zweieinhalb Wochen für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt werden. In dieser Zeit ließ die Stadt Bischofswerda als zuständige Ortspolizeibehörde das Gebäude so weit sichern, dass die unmittelbare Gefahr abgewendet ist. Zu den Maßnahmen gehört neben einem Baugerüst auch ein Netz. Für den Fall, dass weitere Teile des Hauses herabstürzen sollten, würden sie durch das Netz aufgefangen. Innen wurden die einsturzgefährdeten Decken zur Straßenseite hin mit Jochen gesichert.

Die Notsicherung wurde durch die Stadt Bischofswerda vorfinanziert. Um sich das Geld von Hauseigentümer zurückzuholen, habe die Stadtverwaltung inzwischen einen Gebührenbescheid erlassen, sagte Rathaus-Sprecher Sascha Hache. Ob der Mann schon zahlte, bleibt offen. Doch auch wenn er in Widerspruch gehen sollte, hätte das für die Zahlung keine aufschiebende Wirkung, heißt es. Zur Höhe der Kosten für die Sicherungsarbeiten einschließlich der Miete für das Baugerüst machte die Stadtverwaltung keine Angaben. (SZ/ir)

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