Von Adolf Heger
Die vier jungen Männer und eine junge Frau in Alter zwischen 18 und 24 Jahren aus Rabenau, Wilsdruff, Schmiedeberg, Freital und Dippoldiswalde, die sich jetzt wegen Sachbeschädigung und Diebstahls vor dem Jugendrichter zu verantworten hatten, müssen nun Arbeitsstunden und Geldstrafen leisten, ein Angeklagter erhielt Freizeitarrest.
Die Angeklagten, vier von ihnen hatten schon mal mit dem Gericht Bekanntschaft gemacht, trafen sich regelmäßig am Busbahnhof in Dipps, tranken Alkohol und heckten dort wohl ihre Straftaten aus.
Vier von den fünf Angeklagten beschädigten in den späten Abendstunden des 23. März den Automatenvorraum der Raiffeisenbank auf der Altenberger Straße. Sie rissen Jalousien und Bilderrahmen herunter, beschädigten Glasscheiben und zerschlugen eine Bierflasche im Raum. Der entstandene Sachschaden beträgt etwa 500 Euro.
Knapp drei Wochen später soll die 21-jährige Hauptangeklagte mit dem fünften im Bunde am Busbahnhof einen Rucksack eines anderen Jugendlichen gestohlen haben, um sich einen darin befindlichen DVD-Player sowie DVDs anzueignen.
Jetzt vor Gericht hatte man den Eindruck, dass die fünf Angeklagten, vor allem die junge Frau, alles sehr lustig fanden, was ihnen der Staatsanwalt zur Last gelegt hatte. Auf die Frage des Richters, ob sich die Beteiligten bei der Bank schon für ihr Tun entschuldigt hätten, antworte die junge Frau: „Wenn man das von mir verlangt!“ Von sich aus war sie offenbar noch nicht auf die Idee gekommen. Das Aussageverhalten der Angeklagten rief auch bei ihren zahlreichen „Kumpels“, die im Zuschauerraum saßen, schallendes Gelächter hervor.
Gekrönt wurde das Ganze dann noch vom Aussageverhalten eines Polizeihauptmeisters, der als Zeuge aussagen sollte. Er musste sich vom Jugendrichter die Frage gefallen lassen, ob er sich überhaupt auf die Verhandlung vorbereitet habe. Das war zusätzliches Wasser auf die Mühlen der Angeklagten und ihrer zuschauenden Kumpels.
Schließlich wurde für zwei der Angeklagten „als denkbar günstigster Fall“ – wie es der Jugendrichter ausdrückte – das Verfahren vorläufig eingestellt. Sie haben innerhalb von drei Monaten je 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu leisten und sich umgehend bei der Raiffeisenbank zu entschuldigen. Von den restlichen drei Angeklagten wurde der eine freigesprochen. Für die Frau und den zweiten Hauptangeklagten – gegen ihn laufen bereits drei neue Verfahren – beantragte der Staatsanwalt Dauerarrest.
Bei seinem Urteil berücksichtigte der Richter jedoch, dass die junge Frau schwanger ist, er mutete ihr in diesem Zustand kein Gefängnis zu. Er ermahnte wie wegen des „pubertierenden Verhalten“ bei ihren Aussagen und verurteilte sie schließlich wegen Sachbeschädigung und Diebstahl mit der Zahlung eines Ausgleichs an die Raiffeisenbank sowie einer Arbeitsauflage von 25 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Ihr Kumpel hat 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu leisten und sich während eines Freizeitarrestes schon mal mit dem Leben in einem Gefängnis vertraut zu machen.