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Radebeuler züchtet Cannabis im Keller

Der 42-Jährige hatte eine professionelle Anlage installiert. Eine Mitangeklagte kamgegen Auflagen frei.

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Von Jürgen Müller

Die 21-jährige Radebeulerin Stefanie L. bricht in Tränen aus und verliert völlig die Fassung. Sie müsse doch ihr Kind stillen, sagt sie immer wieder, nachdem ihr die Richterin mitgeteilt hat, dass gegen sie ein Vollstreckungshaftbefehl vorliegt. Denn die junge Frau wurde schon einmal wegen Leistungserschleichung zu einer Geldstrafe von 250 Euro verurteilt. Weil sie diese nicht bezahlte, droht der jungen Mutter nun Haft. Diesmal steht sie gemeinsam mit Rene F. wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor Gericht. Die Frau soll in 21 Fällen Rauschgift verkauft haben. Weiterhin wird ihr vorgeworfen, gemeinsam mit F. im Keller eines Wohnhauses eine Cannabiszucht betrieben zu haben. Durch den Ankauf und den Anbau von Betäubungsmitteln hätten sich die beiden eine Einnahmequelle von einiger Dauer geschaffen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Mit Anbau nichts zu tun

Die L. ist weitgehend geständig, gibt zu, dass sie in ihrer Wohnung Drogenpartys veranstaltete und dort auch geringe Mengen an Rauschgift verkaufte. Pro Gramm machte sie einen Gewinn von 1,50 Euro. Dass sie in einem Fall gleich 150 Gramm Rauschgift gekauft habe, streitet sie energisch ab. Auch mit dem Anbau der Cannabispflanzen will sie nichts zu tun gehabt haben. Diesen Anbau nimmt der 42-jährige F. allein auf seine Kappe. „Frau L. hat davon nichts gewusst“, sagt er dem Gericht. Er widerspricht sich in seinen Aussagen. Einmal gibt er zu, in finanziellen Schwierigkeiten gewesen zu sein und deshalb Cannabis angebaut zu haben. Dann wieder sagt er, er habe den Samen irgendwann mal in die Finger gekriegt, in die Erde gedrückt, und dann sei er eben gewachsen. Den Samen hatte er aus Holland mitgebracht. Dort arbeitete er mehrere Jahre. „Dadurch hatte ich zu Drogen wohl ein legeres Verhältnis“, so der Radebeuler.

Das Gericht nimmt ihm seine Geschichte nicht ab. Schließlich war es eine professionelle Anlage, fanden die Ermittler Wärmelampen, Zeitschaltuhren, eine Feinwaage. „So eine Anlage baut man nicht, um sich einmalig ein paar Pflanzen zu ziehen“, stellt die Staatsanwältin fest. F. hatte acht Cannabispflanzen angebaut und Glück, dass sein Anbau im Versuch stecken blieb, rechtzeitig entdeckt wurde. Das Gericht verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt für zwei Jahre zur Bewährung.

Bei Stefanie L. haben sich die Tatvorwürfe nicht im vollem Umfang bestätigt. Der Kauf von 150 Gramm Haschisch ist fraglich, beim Anbau war sie nicht beteiligt. Nachgewiesen werden ihr schließlich 13 Fälle des Handelns mit Betäubungsmitteln. Weil sie nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt wird, muss sie sich einer Betreuung unterziehen und innerhalb von zwei Monaten 40 Arbeitsstunden leisten. In den anderen Anklagepunkten wird sie freigesprochen.

Das Urteil wegen Leistungserschleichung wurde in die Strafe einbezogen. Die angedrohte Haftstrafe hat sich damit erledigt. Frau L. kann nach Hause gehen.