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Rätselhafte Heizkosten

Horst Schulze soll Betriebskosten nachzahlen. Dabei hat sein Vermieter keine aktuellen Verbrauchswerte von ihm.

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Von Katja Schlenker

Der Zettel liegt noch immer auf dem Stubentisch. Horst Schulze hat die Werte an seinen Heizkörpern und den Wasserzählern diesmal selbst abgelesen. So will es sein Vermieter, um Kosten zu sparen. Die Hausmeisterin des Wohnblocks in Kodersdorf-Bahnhof wollte das Ableseprotokoll abholen kommen. Gleich am Montag, nachdem sie die Zettel in den Briefkästen verteilt hat, ist darauf zu lesen. Passiert ist das aber nicht, sagt Horst Schulze. Bis heute. Dennoch bekommt er einige Monate später eine Betriebskostenabrechnung von seinem Vermieter zugeschickt. Und soll fast 400 Euro für Heizkosten, Wasserverbrauch und weitere in der Abrechnung enthaltene Posten nachzahlen.

„Die Hausmeisterin hat behauptet, dass sie die Protokolle da hat“, sagt Horst Schulze. „Aber wie will sie die abgeholt haben, wenn ich den Zettel noch hier habe.“ Seit fünf Jahren wohnt er nun schon in Kodersdorf-Bahnhof in einem der Wohnblöcke. Da Horst Schulze nur eine kleine Rente von weniger als 650 Euro bekommt, sind die 400 Euro für ihn viel Geld. Schon mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 hat es Probleme gegeben, erzählt der 67-Jährige. Damals musste er knapp 250 Euro nachzahlen. Obwohl er schon 72 Euro für die Nebenkosten jeden Monat vorauszahlt. In der Abrechnung steht weder ein Zeitraum, für welchen die Werte gelten, noch Mengen, auf die sich die Geldbeträge beziehen. Als Horst Schulze noch in Niesky gewohnt hat, ist das anders gelaufen, meint er. Mittlerweile ist der gelernte Schlosser unsicher, ob das alles richtig so ist und wie er sich verhalten soll.

„Die Betriebskostenabrechnung muss nachvollziehbar sein“, erklärt der Geschäftsführer der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Niesky, Wilhelm Fischer. Eine Abrechnung ohne angegebenen Zeitraum, auf den sich die Werte beziehen, geht gar nicht. Der Bundesgerichtshof hat im Jahre 2010 fünf Kriterien festgelegt, nach denen eine Betriebskostenabrechnung erstellt werden muss, erklärt Wilhelm Fischer. Neben dem angegebenen Zeitraum gehört auch eine Zusammenstellung der Gesamtkosten dazu. Der zugrunde gelegte Verteilerschlüssel dieser Gesamtkosten muss ebenfalls angegeben und erläutert werden. Wie sich der Anteil des Mieters errechnet, muss eindeutig nachvollziehbar sein. Ebenso ist es notwendig, dass die bereits gezahlte Summe angegeben und gegen den errechneten Wert gegengerechnet wird.

Hinzu kommt, dass die Betriebskostenabrechnung verständlich sein muss. Und zwar auch für einen durchschnittlich gebildeten Mieter, wie der Bundesgerichtshof im Jahre 2011 außerdem festgelegt hat. Die Abrechnung muss so plausibel sein, dass der Durchschnittsmieter auch den Saldo, also die Differenz zwischen dem, was gezahlt worden ist, und dem, was gezahlt werden muss, rechnerisch nachprüfen kann. Aus sich heraus verständlich sein müssen sowohl die einzelnen, auf den Mieter bezogenen Angaben als auch die Abrechnung als Ganzes.

Horst Schulze hat bei seinem Vermieter Widerspruch gegen die unvollständige Betriebskostenabrechnung eingelegt. Peter Schroll gehören die Wohnungen in Kodersdorf-Bahnhof. Er selbst lebt in der Nähe des Chiemsees. Um die Probleme mit den Betriebskostenabrechnungen zu klären, ist er jüngst extra hergekommen. Mit neuen Abrechnungen im Gepäck. „Der erste Prototyp ist hinfällig“, sagt Peter Schroll. „Wir haben die Abrechnung jetzt noch mal neu gemacht.“ Die Mängel erklärt der Vermieter damit, dass er lange Zeit keine Betriebskostenabrechnung mehr erstellt hat. Stattdessen hat er seine Wohnungen direkt warm vermietet. „Dann habe ich allerdings gemerkt, dass ich da unglaublich drauf zahle“, sagt er. Daher müssen die Mieter die Nebenkosten nun wieder extra bezahlen.

Er sei keiner, der etwas verlangt, was nicht in Ordnung ist, betont der Vermieter. Seine Mieter könnten jederzeit mit ihm sprechen, wenn sie ein Problem wegen der Wohnung oder der Abrechnung hätten. Wer die Mehrkosten für Heizung und Wasser nicht sofort bezahlen kann, könne diese auch problemlos in Raten begleichen, erklärt Peter Schroll.