"Rasse" raus aus den Köpfen

Gibt es die Rasse „Afghane“? Ja, im Tierreich, als Bezeichnung für einen Windhund, der gleichwohl nur eine vom Menschen künstlich herbeigekreuzte Rasse ist. Bewohner Afghanistans hingegen gehören einer anderen Rasse an: homo sapiens. Obwohl immer wieder auch von verschiedenen Menschenrassen die Rede ist, gerade im ideologischen Kontext; es gibt sie nicht. Seit Jahrzehnten beweisen zahllose Forschungsstudie, dass sich keine generellen biologischen Unterschiede feststellen lassen etwa zwischen Asiaten und Nichtasiaten.
Äußerlichkeiten wie Hautfarbe oder Haarform sind lediglich flexible und damit reversible genetische Anpassungen an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, etwa an das Klima. Zudem findet sich der größte Teil der genetischen Differenzen nicht etwa zwischen verschiedenen geografischen Gruppen, sondern zwischen den Individuen von ein und derselben Population.
Gegenwärtig sind die Diskussionen über den Begriff „Rasse“ respektive die Forderungen nach dessen Streichung aus dem Grundgesetz wieder aufgeflammt. Im 3. Absatz von Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es, dass auch wegen seiner „Rasse“ niemand „benachteiligt oder bevorzugt werden darf“. Womit das Grundgesetz indirekt faktisch die Existenz von etwas Nicht-Existierendem behauptet; eine Steilvorlage auch und gerade für Rassisten.
Darum argumentieren die Streichungsbefürworter nicht allein mit der Unwissenschaftlichkeit der Bezeichnung. Vielmehr weisen sie darauf hin, dass die Vorstellung von Menschenrassen eben das Ergebnis von Rassismus ist. Von einer Geisteshaltung, die auch in Deutschland wieder zunehmend Verbreitung findet und propagiert wird. Nicht zuletzt von politischer Seite, nachgerade im Kontext der Zuwanderungs- und „Kulturkampf“-Debatte.
Dabei beruhen auch die heutigen Vorstellungen von der Existenz menschlicher Rassen weitgehend auf den gleichen Motiven wie vor hunderten Jahren: dem Wunsch, einer menschlichen Spezies anzugehören, die anderen Spezies überlegen ist, der „weißen Rasse“.
Dieser angeblich gott- und naturgegebene Unterschied war die moralische Legitimation für Sklavenhandel, Unterdrückung von Ureinwohnern, für Kolonialismus und Imperialismus. Der Nationalsozialismus trieb die Idee einer erblich bedingten All- Überlegenheit in die Extreme, ins Konzept vom übermenschlichen „Arier“ als schicksalsbestimmter Beherrscher der „Untermenschen“, allen voran der Juden.
Hitler und die "Judenrassen"
Doch selbst die enormen finanziellen und personellen Bemühungen im „Dritten Reich“, die „Rassenlehre“ auf ein wissenschaftliches Fundament zu stellen und „die Juden“ anhand anthropologischer Kriterien als eigenständige Spezies zu definieren, mussten scheitern. Was den Nationalsozialisten faktisch blieb – und ihnen letztlich für die Organisation des Holocaust auch genügte –, war die Unterscheidung aufgrund der Religionszugehörigkeit.
Nicht nur, aber vor allem durch die Erfahrungen mit dem NS-Völkermord sprachen sich nach Ende des Zweiten Weltkriegs zahlreiche internationale Institutionen gegen die Weiterverwendung des Begriffs „Rasse“ aus. Die Unesco etwa erklärte bereits 1950, er stehe für einen sozialen Mythos, „der ein enormes Ausmaß an Gewalt verursacht hat“. 1978 bekannte deren Generalkonferenz: „Alle Menschen gehören einer einzigen Art an und stammen von gemeinsamen Vorfahren ab. Sie ... bilden gemeinsam die Menschheit.“ Schließlich, vor 25 Jahren, gaben Anthropologen, Humangenetiker und Biologen während einer Unesco-Konferenz eine Stellungnahme ab: Das Konzept der „Rasse“ sei „völlig obsolet“ geworden.
Dem haben sich inzwischen mehrere Länder angeschlossen und Konsequenzen folgen lassen. In Finnland, Schweden, Österreich und seit 2018 auch in Frankreich wurde der Begriff „Rasse“ aus den Verfassungen gestrichen. In Deutschland zogen bereits die Landesregierungen von Brandeburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen nach. Initiativen in Berlin und Niedersachsen sind hingegen gescheitert. In Sachsen ist der Beschluss zum Wegfall von „Rasse“ aus Verfassungstexten des Landes Bestandteil des Koalitionsvertrages zwischen CDU, SPD und Grünen. Die Linkspartei ist ebenfalls dafür. Nach der Sommerpause könnte die Debatte darüber beginnen.
Inzwischen plädiert auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht für eine Streichung. „Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben sich damals etwas dabei gedacht“, sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Es wurden die Diskriminierungsgründe formuliert, unter denen Menschen während der Naziherrschaft zu leiden hatten.“ Damals sei die Begrifflichkeit auch richtig gewesen. „Aber wir sind heute in der Diskussion deutlich weiter“, so die Ministerin.
Obwohl sie dadurch befördert wurde, ist diese Diskussion nicht erst entstanden mit dem erneuten Aufflammen der Rassismusdebatte in Folge des Anstiegs von Polizeigewalt gegen Schwarze in den USA und der weltweiten Ausbreitung der Black Lives Matter Bewegung. Ihre neue Aktualität hat sie bekommen durch die gesellschaftsklimatischen Erosionen in Europa ab Beginn der Flüchtlingskrise 2014. Seither haben Diskriminierungen von Minderheiten zugenommen, in einigen Ländern manifestieren sie sich sogar in aktiver Politik. Und da Machtverhältnisse sowie ideologische Einstellungen inklusive Rassismus auch durch den gemeinen Sprachgebrauch verfestigt und verstärkt werden, hat die Sensibilität im Umgang mit Worten zugenommen. Mit überwiegend konstruktiven Ergebnissen. Wie etwa das Einkassieren von Biologie-Lernmaterial an einer Sächsischen Oberschule, in dem bis 2019 die „Rassenlehre des Menschen“ vermittelt wurde.
Braucht das Gesetz das Wort "Rasse"?
Kompliziert wird die Debatte nicht nur durch hartnäckige Begriffs-Beharrer auf der einen und übertrieben radikale Sprachwächter auf der anderen Seite. Auch unter Juristen streiten, ob man den Begriff als strafrechtliche Kategorie womöglich sogar zwingend braucht, um gegen Rassismus und Rassisten vorgehen zu können. Das größte Problem bleibt daher die Suche nach einer offiziellen Ersatzformulierung, vor allem für das Grundgesetz. Ein oft gehörter Alternativvorschlag führt da nicht weiter: Auch „Ethnie“ lässt sich wissenschaftlich nicht eindeutig definieren. Daher schlägt das Deutsche Institut für Menschenrechte als neue Formulierung für den Artikel 3 des Grundgesetzes vor: „Niemand darf rassistisch ... benachteiligt werden“.
Außer Frage indes steht: Die Idee, es gäbe Menschenrassen, war und ist mit einer Bewertung der vermeintlichen Rassen verknüpft, sehr oft mit einer Abwertung der „Anderen“. Dass dem allein mit einer Streichung des Begriffs beizukommen wäre, behauptet niemand. Aber auch weil „Rasse“ von den meisten Menschen benutzt wird, ohne dass sie sich der ab- und ausgrenzender Wirkung dieses Wortes bewusst wären, hätte dessen Verabschiedung aus dem höchsten Gesetz unseres Staates eine weit mehr als nur symbolische Bedeutung.