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Räuber geht vor Opfer in die Knie

Ein 34-jähriger Olbersdorfer überfällt in Zittau eine Rentnerin. Die zeigt sich gnädig. Das Gericht nicht.

Von Markus van Appeldorn
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Ingeborg Keks hat Mitleid mit dem Mann, der sie überfallen hat.
Ingeborg Keks hat Mitleid mit dem Mann, der sie überfallen hat. © Markus van Appeldorn

Ehrfurchtsvoll schaut sich Ingeborg Keks im Saal 201 des Zittauer Amtsgerichts um. Immer wieder mal zuckt sie unsicher mit den Schultern. 82 Jahre ist die Zittauer Rentnerin nun alt geworden - und erstmals in ihrem Leben sitzt sie in einem Gerichtssaal, im Zeugenstuhl gar. "Sie müssen hier die Wahrheit sagen", belehrt sie Richter Holger Maaß. "Ja natürlich, so wahr mir Gott helfe" antwortet die alte Dame. Dann berichtet die ehemalige Bühnenbildnerin der Schöffenkamnmer stolz von ihrem Theaterleben in London, Bonn und schließlich Zittau. Um ein Drama geht es an diesem Donnerstagmittag vor dem Zittauer Amtsgericht auch - allerdings um eines, das Ingeborg Keks unfreiwillig sehr persönlich erlebte. 

Noch bevor die alte Dame dem Gericht jenes Erlebnis vom 2. Februar 2019 schildert, schaut sie zu dem jungen Mann auf der Anklagebank. "Warum werde ich überfallen von Ihnen? Sehe ich etwa nach so viel Geld aus?", fragt sie ihn. Dann wendet sie sich an das Gericht: "Ich spürte einen Ruck an meiner Handtasche, so stark, dass ich umfiel." Als sie aufgesehen habe, sei da diese dunkle Gestalt hinter der Ecke verschwunden - mit ihrer Handtasche. Direkt vor ihrer Haustüre sei das geschehen, als sie gerade vom Einkaufen kam. "Ich schrie etwas hinterher. Ein Hausbewohner kam runter und rief die Polizei. Die war wirklich sehr schnell da", erzählt Ingeborg Keks. Sie habe sich bei ihrem Sturz damals nur leicht am Knie verletzt. "Aber psychisch leide ich bis heute an dem Überfall", sagt sie. 

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger und seinem Bewährungshelfer (r.)
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger und seinem Bewährungshelfer (r.) © Markus van Appeldorn

Und die Polizei fing damals auch sehr schnell den Räuber. Kaum 20 Minuten, nachdem der 34-jährige Olbersdorfer der Seniorin in der Südstraße die Handtasche entrissen und sie zu Fall gebracht hatte, wurde er an der Friedensstraße gestellt. Im Prozess ist der Mann voll geständig. Sechs überwiegend kleine Kinder habe er zu versorgen, das jüngste noch ein Säugling, gibt er vor Gericht an. Familienprobleme und falsche Freunde hätten ihn dazu gebracht, die Droge Chrystal Meth zu nehmen. "Rund drei Jahre lang intensiv", gibt der Angeklagte an. Warum er ausgerechnet eine so wehrlose alte Frau überfiel - er weiß es nicht mehr.

Bühnenreif ist jedenfalls auch die Szene, mit der sich der Täter bei seinem Opfer entschuldigt. "Frau Keks, ich möchte Ihnen zunächst sagen, dass es mir leid tut", sagt er. Dann steht er von der Anklagebank auf, tritt an Ingeborg Keks im Zeugenstuhl heran und geht neben ihr in die Knie. "Ich habe mir in dem Moment gar nichts gedacht", bittet er um Entschuldigung. "Was Sie mir angetan haben, war schrecklich", spricht die alte Dame. Dennoch: "Ich vergebe Ihnen", sagt Ingeborg Keks - und lässt sogar eine Umarmung zu.

Straffällig seit seiner Jugend

Zumindest auf den Staatsanwalt wirkt die Szene glaubhaft. "Ich nehme Ihnen die Reue ab", sagt er. Ein Jahr und acht Monate Freiheitsentzug fordert der Ankläger als Strafe - ohne Bewährung. Vor allem, weil der Angeklagte trotz erster Ansätze seine Drogensucht noch nicht überwunden habe. Auch sei er immer wieder straffällig geworden. 18 Vorstrafen stehen seit der Jugend des Mannes in dessen Register. Erst im Mai 2019 hatte ihn das Zittauer Amtsgericht wegen des Diebstahls einer Flasche Whisky verurteilt. Der Verteidiger plädiert auf eine Freiheitsstrafe mit Bewährung.

Der Angeklagte beteuert in seinem Schlusswort vor der Urteilsverkündung abermals seine Reue. An Ingeborg Keks gewandt sagt er: "Ich hoffe, dass sie keine Angst mehr haben." Gar seine Hilfe bietet er der Frau an. "Ich weiß nicht, ob Sie mir vertrauen. Aber wenn Sie mal Hilfe brauchen, vielleicht kann ich dann ein bisschen wiedergutmachen."

Gericht hält Reue für Theatralik

In Richter Holger Maaß und seinen beiden Schöffinnen findet der Angeklagte an diesem Tag dagegen ganz und gar kein geneigtes Publikum für sein Entschuldigungs-Szenario. "Das war eine handfeste Sauerei. Wer eine solche Dame von hinten beraubt, da fehlen uns die Worte", sagt der Richter bei der Urteilsverkündung. Die Reue glaubt ihm das Gericht nicht. "Wenn sie hier im Gericht auf Knien herumkriechen, wollen Sie uns vielleicht beeindrucken. Das nehmen wir Ihnen so nicht ab", sagt Maaß. Er hätte sein Opfer lange vor dem Prozess um Verzeihung bitten können. "Warum ist das nicht längst geschehen?", fragt der Richter.

Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt das Gericht den Angeklagten wegen Raub und gefährlicher Körperverletzung. Angesichts des bis zu 15 Jahren reichenden Strafrahmens "ein ausgesprochen mildes Urteil", so Richter Maaß. Für eine Aussetzung zur Bewährung sieht das Gericht keinen Raum - und das gleich aus mehreren Gründen. Zum einen habe der Angeklagte nicht die dazu nötige günstige Sozialprognose. "Ohne eine stationäre Drogentherapie wird's nicht besser mit Ihnen", sagt Maaß. Was aber ebenso schwer wiegt: "Würde die Bevölkerung da draußen eine Bewährung verstehen? Nein. Frau Keks leidet bis heute unter der Tat", begründet Maaß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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