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Regeln fürs Sägen

Müssen Kommunen sich um den Schutz von Bäumen kümmern? Im Kreis gibt es dazu unterschiedliche Sichtweisen.

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© Symbolfoto: dpa

Von Madeleine Siegl-Mickisch

Hochkirch. Ist eine Satzung zum Schutz von Gehölzen noch nötig oder nicht? Darüber diskutierte jetzt der Hochkircher Gemeinderat. Zehn Räte stimmten schließlich dafür, drei dagegen. Unterschiedliche Meinungen gab es bereits vor einem Jahr, als das Thema schon mal auf der Tagesordnung stand. Da die alte Satzung noch von 1995 stammte, war eine Neufassung längst überfällig. Aber auch notwendig? Da hatte mancher Zweifel. „Gibt es denn eine Regelungslücke zwischen den Gesetzen?“, fragte Marco Partyka (Freie Wähler). Eigentlich sei doch alles schon im Bundes- und im sächsischen Naturschutzgesetz geregelt. Das sah auch Torsten Mittasch (Freie Wähler) so.

Bürgermeister Norbert Wolf (CDU) verwies auf das Thema Ersatzpflanzungen. In den Gesetzen sei das eben nicht genau geregelt. „Das muss ich doch festlegen. Das kann ich noch nicht willkürlich entscheiden.“ So ist nun festgelegt, dass zum Beispiel als Ersatz für einen gefällten Baum mit einem Durchmesser von einem bis anderthalb Meter ein Hochstamm mit einem Stammumfang von 20 bis 30 Zentimetern zu pflanzen ist oder alternativ drei mit einem Umfang von acht bis 14 Zentimetern.

Neue Regeln seit 2010

Darf die Säge ran oder nicht? Das Thema sorgt in Gemeinden immer wieder für Gesprächsstoff. 2010 hatte der sächsische Landtag die Bestimmungen zum Baumfällen auf bebauten Grundstücken gelockert. So ist nun keine Genehmigung mehr nötig, wenn es sich um Bäume mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter handelt. Obst- und Nadelbäume, Pappeln, Weiden und Birken sind generell nicht mehr geschützt. Ausnahmen sind Bäume, die Höhlen aufweisen. Diese gelten als geschützte Biotope. Darauf weist das Landratsamt hin.

In der Folge entschieden sich im Landkreis Bautzen 15 Kommunen, ihre Gehölzschutzsatzungen gleich ganz abzuschaffen. Andere – so wie jetzt auch Hochkirch – legen nach wie vor Wert auf ein Mitspracherecht beim Baumschutz. 37 Städte und Gemeinden haben das laut Auskunft aus dem Landratsamt per Satzung geregelt. „Die Vermutung lag nahe, dass zu viel gefällt wird“, sagt der Neschwitzer Bürgermeister Gerd Schuster (CDU) mit Blick auf die geänderten Regeln. Aber das sei aus seiner Sicht nicht eingetreten. Trotzdem hält er es für sinnvoll, dass die Gemeinde eine Gehölzschutzsatzung hat. Das sei auch für die Bürger leichter, sie müssten sich dann nicht erst durch die Gesetze lesen. „Ich denke, es ist wichtig, dass es so eine Regelung gibt, gerade hier bei uns im ländlichen Bereich“, findet auch Gödas Bürgermeister Gerald Meyer (parteilos). Über jeden Fällantrag wird im Bauausschuss diskutiert, hin und wieder schaut sich das Gremium den Fällkandidaten auch vor Ort an.

Schärfere Satzung in Malschwitz

In Großdubrau und Schirgiswalde-Kirschau dagegen sieht man solchen Handlungsbedarf nicht. Beide Kommunen haben seit 2011 keine Gehölzschutzsatzung mehr. Trotzdem gebe es „keinen Kahlschlag“, sagt Sven Gabriel (FDP), Bürgermeister von Schirgiswalde-Kirschau. Die meisten Leute seien doch ohnehin bestrebt, es auf ihrem Grundstück grün zu haben. Auch sein Amtskollege Lutz Mörbe (parteilos) aus Großdubrau hält die gesetzlichen Regelungen für ausreichend. Und die Freiheit, die diese ermöglichen, solle man den Leuten lassen. Anders in Malschwitz: „Wir haben unsere Satzung wieder verschärft“, sagt Bürgermeister Matthias Seidel (CDU). Nicht ohne Grund: Vor allem auf den Wochenendgrundstücken an der Olba sei nach der Lockerung der Bestimmungen verstärkt gefällt worden. „Das wollten wir eindämmen.“ Wer einen Baum aus einem triftigen Grund fällen möchte, bekomme auch eine Ausnahmegenehmigung. Aber oft werde als Argument nur angeführt, dass viel Laub anfällt.

Über solch eine Denkweise kann Rolf Kubenz von der Grünen Liga Oberlausitz nur den Kopf schütteln. Viele würden sich nicht klar machen, welch ein Verlust es sei, wenn gerade große Bäume mit stattlicher Krone umgesägt werden. Oft werde an seine für den Menschen wichtigste Bedeutung als Sauerstoffspender gar nicht gedacht. „Das ist doch unsere Lebensgrundlage.“ Dazu kämen weitere Faktoren, die auch fürs Klima wichtig sind. Kubenz freut es daher, wenn wieder mehr Gemeinden Wert auf den Baumschutz legen und entsprechende Satzungen erlassen. „Sie sollten das weitgehend nutzen.“

Auch in Radibor halte man „bewusst daran fest“, so Bürgermeister Vinzenz Baberschke (CDU). Das werde von den meisten Bürgern auch akzeptiert. Ihn ärgert allerdings, dass Bäume an Straßen ohne Genehmigung gefällt werden dürfen und die Gemeinde dafür auch keinen Ersatz verlangen kann. Laut Information aus dem Landratsamt ist das in einem Erlass des sächsischen Wirtschaftsministeriums so geregelt. „Den Bürgern ist das aber nicht zu vermitteln“, kritisiert Baberschke. Auf ein Wort