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Rocker-Prozess endet mit Haftstrafen für Hauptangeklagte

Leipzig. Das Leipziger Landgericht hat gegen die zwölf Angeklagten im so genannten Rocker-Prozess die Urteile gesprochen. Danach muss der Hauptangeklagte und Präsident des Motorrad-Clubs "Gremium", Heiko Rabenhorst, für fünf Jahre und fünf Monate ins Gefängnis.

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Leipzig. Das Leipziger Landgericht hat gegen die zwölf Angeklagten im so genannten Rocker-Prozess die Urteile gesprochen. Danach muss der Hauptangeklagte und Präsident des Motorrad-Clubs "Gremium", Heiko Rabenhorst, für fünf Jahre und fünf Monate ins Gefängnis. Den Angeklagten Bernd Gwiadowski verurteilte das Gericht zu einer Haftstrafe von vier Jahren. Die restlichen Angeklagten wurden zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Jedoch müssen nur zwei von ihnen die Haft antreten, weil bei ihnen noch alte Strafen offen waren. Die anderen kamen frei, nachdem ihnen die Untersuchungshaft angerechnet worden war.
Rabenhorst hatte während des Prozesses eingeräumt, dass er die Waffe bei dem Überfall auf den Motorrad-Club "Highway Wolves" in seinem Mantel hatte. Bei Betreten des Klub-Hauses sei sie ihm herausgerutscht. Jemand habe versucht, sie ihm zu entreißen, und dabei habe sich der Schuss gelöst. Gwiadowski war maßgeblich an der Planung des Überfalls beteiligt.
Die Angeklagten hatten im Februar 2000 den rivalisierenden Klub "Highway Wolves" in Niederranschütz bei Döbeln überfallen. Dabei wurde dessen 22-jähriger Präsident Thomas D. mit einer abgesägten Schrotflinte erschossen. (ddp)

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