Dresden/ Bautzen. Soviel vorweg: Der Schuss ist nicht gefallen. Vielleicht streift das Tier, mit dem sich die Richter des Verwaltungsgerichts in Dresden am Mittwoch befasst haben, also immer noch durch die Wälder in der Oberlausitz. Trotzdem beschäftigt sich das Gericht jetzt mit der Frage, ob ein Wolf aus dem Rosenthaler Rudel hätte abgeschossen werden dürfen. Denn 2017 hatte der Landkreis Bautzen dazu eine Genehmigung erteilt – und der Umweltverband Grüne Liga klagte dagegen.
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