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Stadt reagiert auf Händler-Kritik

Zwei Jahre lang mussten Geschäftsleute in Bischofswerda für Werbeaufsteller hohe Gebühren bezahlen. Nun wird’s billiger.

Von Ingolf Reinsch
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240 Euro im Jahr musste Sven Traste, Inhaber des Mobilfunkgeschäftes an der Kamenzer Straße, bisher berappen, um Werbetafel und Beachflag aufstellen zu dürfen. Ab diesem Jahr zahlt er dafür voraussichtlich nur noch 96 Euro.
240 Euro im Jahr musste Sven Traste, Inhaber des Mobilfunkgeschäftes an der Kamenzer Straße, bisher berappen, um Werbetafel und Beachflag aufstellen zu dürfen. Ab diesem Jahr zahlt er dafür voraussichtlich nur noch 96 Euro. © Steffen Unger

Bischofswerda. Die kleine Werbetafel vor ihrem Geschäft an der Kirchstraße in Bischofswerda kostete Annett Glitzner bisher 120 Euro im Jahr. Darauf verzichten könne sie nicht, sagt die Inhaberin von Annett’s Seifenladen. „Wenn der Werbeaufsteller nicht draußen steht, denken die Leute, das Geschäft ist geschlossen.“ Ab diesem Jahr muss die Geschäftsfrau deutlich weniger als in den Vorjahren an die Stadt abführen, um die Tafel aufstellen zu dürfen. Ein Werbeaufsteller der Größe A 2 – das ist doppelt so groß wie ein größeres Schulzeichenblatt – kostet nun statt zehn nur noch zwei Euro im Monat. Das sind 24 Euro im Jahr.

Ende November 2018 beschloss der Stadtrat neue Gebühren für die – wie es sperrig im Amtsdeutsch heißt – „Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze“. Händler, die auf dem Fußweg vor ihrem Geschäft werben, müssen dafür genau so bezahlen wie Gastronomen, die Tische und Stühle vor ihrem Lokal aufstellen, wie Hauseigentümer, die für ein Baugerüst einen Teil des Fußweges oder der Straße brauchen, oder Markthändler, die auf einem städtischen Platz ihren Wagen aufstellen. Im Einzelnen wurden die Händler noch nicht über die neuen Gebühren informiert, ergab eine Umfrage in dieser Woche. Erfahrungsgemäß werden die Gebührenbescheide im März zugestellt. Erst dann weiß jeder genau, was er zu bezahlen hat.

Neue Gebühren als Erfolg

Bei Sven Traste, Inhaber des Mobilfunkgeschäftes an der Kamenzer Straße, schlägt die Gebührenveränderung doppelt zu Buche. Er hat eine etwas größere Werbetafel und ein Beachflag vor seinem Geschäft stehen. Sein Grundsatz, den auch die Kunden kennen: Steht beides draußen, ist das Geschäft geöffnet. Der Händler, der auch ein Geschäft in Radeberg hat, war einer der größten Kritiker der bisherigen Regelung. In den neuen Gebühren sieht er einen Erfolg. Es lohne sich zu kämpfen, sagt er. Statt 240 Euro für beide Werbeträger im Jahr zahlt er von nun an voraussichtlich 96 Euro.

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung hatte Bischofswerdas Stadtrat im November 2016 neue, wesentlich höhere Gebühren beschlossen, was vor allem bei den Einzelhändlern Kritik hervorrief. Werbeaufsteller beispielsweise wurden pauschal mit zehn Euro pro Monat berechnet. Das Aufstellen von Tischen, Stühlen sowie „dekorativem und abgrenzendem Zubehör“ – damit sind auch Blumenkübel gemeint – kostete nach der 2016 beschlossenen Satzung 18 Euro pro Quadratmeter im Jahr. In der neuen Gebührenordnung sind es jetzt „nur“ noch 15 Euro. Pro Quadratmeter, wohl gemerkt. Was bei der Abstimmung im Stadtrat im November 2018 (17-mal Ja, viermal Nein, eine Enthaltung) keinen ungeteilten Beifall fand. Robert Geburek, Fraktionsvorsitzender von Bürger für Bischofswerda, fand, dass mit der neuen Sondernutzungssatzung „der große Wurf nicht gelungen“ sei. „Schön wäre gewesen, die Stadt hätte den Mut gehabt, die 15 Euro für Außengastronomie auf Null zu senken, um den Markt zu beleben“, sagte er. Vertreter anderer Fraktionen lobten die Satzung und die mit ihr gefundenen Kompromisse.

Problematisch für Seitengassen

Einbezogen in die Diskussion war auch die Werbegemeinschaft. „Wir können mit der Satzung leben“, sagt deren Vorsitzender Axel Bauer. Beispielsweise mit der Staffelung der Gebühren für Werbeaufsteller nach deren Fläche zwischen einem und acht Euro monatlich reagierte die Stadt auf einen Wunsch von Einzelhändlern. Als problematisch, vor allem für die schmalen Seitengassen, könne sich dagegen die Festlegung erweisen, dass auf einem Fußweg neben einem Werbeaufsteller noch mindestens 1,20 Meter Platz sein müsse, damit Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen problemlos vorbeikommen. So seien halt die neuen gesetzlichen Bestimmungen, da könne man nichts machen, sagt Axel Bauer. Doch irgendwie sei es bisher ja auch gegangen, fügt er hinzu.