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Stadtrat darf Ostritzer Wappen nicht nutzen

Das Amtsgericht hat in einem Streit um das Ostritzer Wahrzeichen im Sinne der Stadt entschieden. Doch die Sache ist noch nicht ausgestanden.

Von Anja Beutler
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Der Ostritzer Stadtrat Thomas Göttsberger hat vorerst den Streit um eine Nutzung des Stadtwappens verloren.
Der Ostritzer Stadtrat Thomas Göttsberger hat vorerst den Streit um eine Nutzung des Stadtwappens verloren. © Archivfoto: Matthias Weber

Ein Portal, das von zwei Türmen flankiert wird und in der Mitte eine Frau im klösterlichen Habit - das Ostritzer Stadtwappen ist der Ausgangspunkt eines Streits zwischen der Stadt Ostritz und Stadtrat Thomas Göttsberger. Im Juni 2014 hatte Göttsberger diese Darstellung in dem von ihm verantworteten und verbreiteten Ostritzer Siedlungsanzeiger benutzt. Illegal - wie die Stadt Ostritz findet. Bürgermeisterin Marion Prange (parteilos) forderte Göttsberger daraufhin auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, in der er zustimmt, das Wappen nicht mehr für seine Veröffentlichungen zu nutzen. Schließlich erfordere dies eine Zustimmung der Stadt und die habe es nicht gegeben. Da Thomas Göttsberger darauf nicht einging, den Termin verstreichen ließ und beide Parteien auch für ein Mediationsverfahren nicht zueinander fanden, landete der Streit um das Wappen vor dem Amtsgericht Zittau, Außenstelle Löbau.

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