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Streit zwischen Expartnern eskaliert

Ein 29-Jähriger aus Mügeln soll seine Exfreundin verletzt und ihr Auto beschädigt haben. Eine der Taten bestreitet der Mann vor Gericht.

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Das Amtsgericht Döbeln musste jetzt über eine vermeintlich handgreifliche Auseinandersetzung zwischen Expartnern urteilen.
Das Amtsgericht Döbeln musste jetzt über eine vermeintlich handgreifliche Auseinandersetzung zwischen Expartnern urteilen. © Symbolbild: Oliver Berg/dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Auf der Muldenwiese in Westewitz eskalierte am 22. April 2018 ein Streit. Nach einer verbalen Auseinandersetzung mit seiner Exfreundin soll ein 29-jähriger Mann aus Mügeln gegen den Kühlergrill des Autos der Frau geschlagen haben. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 739 Euro. Danach soll er sie an den Oberarmen gepackt haben, so dass sie Hämatome davontrug. Die Exfreundin erstattete Anzeige. Der Mann aus Mügeln erhielt einen Strafbefehl. Er sollte eine Geldbuße von 1 350 Euro zahlen. Dagegen ging er in Einspruch. Der Fall kam vors Amtsgericht Döbeln. Vorgeworfen wurden dem Mügelner Körperverletzung und Sachbeschädigung.

„Ich habe sie nicht verletzt“, sagte der Angeklagte in der Verhandlung. „Deswegen bin ich auch in Einspruch gegen den Strafbefehl gegangen.“ Dass er mit der Faust gegen den Kühlergrill geschlagen hat, gestand er. Schon Monate vor der Tat hatte er sich von seiner Exfreundin getrennt. Zur Tatzeit saß er mit seiner neuen Freundin auf einer Decke an der Mulde. Als die Geschädigte ihn dort sitzen sah, sei sie rasant auf ihn zugefahren und hätte nahe der Decke gehalten. Daraufhin sei es zu einer lautstarken verbalen Auseinandersetzung gekommen. „Angefasst habe ich sie aber nicht“, sagte er. Wie er schilderte, hätte ihn die Geschädigte nach der Trennung gestalkt. „Ich zog zu meinen Eltern zurück“, sagte er. „Sie kam nachts auf deren Grundstück.“ Er zeigte sie an und wollte vor dem Familiengericht erstreiten, dass sie ein Verbot erhält, sich ihm zu nähern.

Die Geschädigte schildert dagegen als Zeugin, dass es zur Tatzeit noch gar nicht festgestanden habe, dass sie getrennt waren. „Ich wollte mit ihm reden“, sagte sie. „Deshalb fuhr ich etwas rasant auf ihn zu.“ Dann hätten sie sich angeschrien und er habe gegen den Kühlergrill geschlagen. Danach soll er sie fest an den Oberarmen gepackt und zu seinem Auto gezerrt haben. Ein weiterer Zeuge, der ihre Aussage bestätigen sollte, ist nicht im Gericht erschienen. Er erhält ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro oder ersatzweise drei Tage Ordnungshaft. Ein anderer Zeuge, mit dem der Angeklagte früher befreundet war, hat von der Auseinandersetzung gar nichts gesehen. „Ich habe es nur scherbeln hören.“

Richterin Marion Zöllner stellte mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Angeklagten gegen Auflage ein. Er muss bis Ende August 2019 in monatlichen Raten von 200 Euro 800 Euro an den Kinderschutzbund Döbeln zahlen. Sollte er dem nicht nachkommen, wird das Verfahren wieder aufgenommen.