Bautzen. Wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht richtig nachkommen, können Tagespflegern von Kindern mit sofortiger Wirkung die Betreuungserlaubnis entzogen werden. Das hat jetzt das Sächsische Oberwaltungsgericht entschieden. Das OVG wies damit die Beschwerde einer Tagesmutter gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig zurück.
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