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Ungenehmigter Schankwirt muss zahlen

Urteil. Wegen seines nicht angemeldeten Kneipen-betriebs in der Altstadt kommt auf MariuszKlonowski eine saftige Geldbuße zu.

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Von Cornelia Sommerfeld

Das Urteil des Görlitzer Amtsgerichts erging gestern ohne Beisein von Mariusz Klonowski. Der Zgorzelecer Allround-Unternehmer fehlte unentschuldigt. Ein rechtlicher Vertreter war ebenfalls nicht zum Termin erschienen – das Gericht teilte mit, dass der betreffende Rechtsanwalt bereits im Februar das Mandat niedergelegt habe. Der Richter gab deshalb dem Einspruch Klonowskis gegen eine gegen ihn verhängte Geldbuße des Ordnungsamtes nicht statt.

Im Juli und August 2004 hatte Mariusz Klonowski im Eckhaus Neißstraße/Uferstraße, direkt gegenüber der Altstadtbrücke, plötzlich einen Imbiss eröffnet. Die erforderlichen Genehmigungen beim Gewerbeamt holte der frischgebackene Wirt dafür nicht ein. Auf einem Grill direkt auf dem Fußweg brutzelte Klonowski Würstchen, dazu verkaufte er Bier. Die Gläser spülte er in einer Wanne – offenbar war in dem Objekt kein fließendes Wasser vorhanden. Ebenfalls fehlte die Toilette. Klonowski brachte stattdessen Hinweisschilder für die Gäste an: sie sollten die Toiletten anderer Lokale benutzen.

Trotz mehrmaliger Mahnungen des Ordnungsamtes betrieb der Pole den Ausschank weiter, bis die Behörde schließlich das Objekt versiegelte. Das Bußgeld für Klonowski wegen unerlaubten Betriebs einer Gaststätte beläuft sich auf 2 315 Euro.