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Urteil gegen Skinheads bestätigt

Auf Grund des erneuten Versuches, in der Nacht vom 15. zum 16. April ein Skinhead-Konzert im Raum Niesky durchzuführen, teilt die Staatsanwaltschaft Görlitzfolgendes mit: Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofes...

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Auf Grund des erneuten Versuches, in der Nacht vom 15. zum 16. April ein Skinhead-Konzert im Raum Niesky durchzuführen, teilt die Staatsanwaltschaft Görlitzfolgendes mit: Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofes verwarf Anfang April 2000 die Revisionen von drei Tätern aus Weißwasser gegen das Urteil des Landgerichts Görlitz vom Juli 1999. Die Täter und weitere zwischenzeitlich rechtskräftig zu Freiheitsstrafen verurteilte Mittäter hatten als Mitglieder bzw. Sympathisanten eines von ihnen initiierten "Skinhead-Einsatzkommandos" Ende Oktober 1998 in einer Garage in Weißwasser mehrere Punker brutal überfallen und niedergeschlagen. Einer der Angreifer stach einem der Punker mit einem beidseitig angeschliffenen Messer zweimal in den Brustbereich und verletzte ihn schwer.
Das Landgericht Görlitz beurteilte dieses Handeln als versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen und das der übrigen Täter als gefährliche Körperverletzung. Der Bundesgerichtshof sah keinen Anlass für Korrekturen an den Feststellungen des Landgerichts Görlitz. Die Freiheitsstrafen von sieben Jahren und sechs Monaten für den Haupttäter bzw. fünf Jahre und sechs Monate und vier Jahre für die Mittäter sind somit rechtskräftig. (SZ/pm)

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