Da keiner der Prozessbeteiligten innerhalb der zulässigen Frist von einer Woche Revision gegen das Urteil im Oderwitzer Säureprozess eingelegt hat, ist es rechtskräftig. Das teilte Jörg Küsgen, Sprecher des Landgericht Görlitz, gestern mit. Die Täterin hatte gestanden, die Oderwitzer Autohauschefin Birgit Körner-Lübcke aus Eifersucht vor drei Jahren mit 96-prozentiger Schwefelsäure übergossen zu haben. Die Strafkammer in Görlitz hatte sie deshalb vorige Woche Mittwoch wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
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