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Verwarnung nach Unfall mit Todesfolge

Nach einem Zusammenstoß mit einem Auto stirbt eine Frau. Das Gericht erkennt die unglücklichen Umstände an.

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1 800 Euro sollte eine Frau bezahlen, weil sie bei einem Unfall eine Fußgängerin angefahren hatte, die nach dem Unfall verstarb. Weil die 31-jährige Fahrerin gegen diesen Strafbefehl Einspruch einlegte, wurde der Fall vor dem Gericht in Löbau verhandelt. Die Sachlage war folgende: Am 2. Februar vergangenen Jahres kam die Angeklagte mit ihrem VW Polo auf der Eibauer Hauptstraße auf die Gegenfahrbahn. Sie musste einem entgegenkommenden Fahrzeug ausweichen und stieß deswegen mit einer 56-jährigen Fußgängerin zusammen. Diese verletzte sich mehrfach, unter anderem am Knöchel, und musste vierzehn Tage lang im Krankenhaus behandelt werden. Weil ihre Tochter ausgebildete Krankenschwester ist, wurde sie dann entlassen, musste aber weiter Medikamente bekommen. Etwa zwei Wochen nach ihrer Entlassung klagte sie über heftige Schwindelgefühle und andere Beschwerden. Deshalb wurde sie umgehend erneut in das Ebersbacher Krankenhaus eingewiesen. Trotz aller Bemühungen verstarb sie am 3. März.

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