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Viel Lärm um wenige Partys unter freiem Himmel

Veranstalter sind empört über einen Brief, in dem sich Stadtrat Tücks über Verstöße gegen die Nachtruhe beklagt hatte.

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© hübschmann

Von Harald Daßler

Martin Schades Telefon klingelt in einem fort. Immer wieder bekommt der Meißner Veranstalter dieselben Fragen gestellt: Wann wird die Beach-Party, die an diesem Sonnabend auf dem Freigelände am Wellenspiel stattfinden soll, zu Ende sein? Um Mitternacht? Wird sie überhaupt stattfinden?

Den Grund für die Anfragen hatte Stadtrat Wolfgang Tücks von der U.L.M./FDP-Fraktion geliefert. In einem Brief an den Oberbürgermeister, den er auch den Meißner Medien zukommen ließ, hatte er sich darüber beklagt, dass in der Stadt an drei aufeinanderfolgenden Wochenenden Open-Air-Veranstaltungen stattfinden. Das verletze die Nachtruhe, die deutschlandweit von 22 bis 6 Uhr gilt. Nur ausnahmsweise könne die Dauer einer Party unter freiem Himmel bis um Mitternacht genehmigt werden.

„Unsinn!“, entgegnet Martin Schade, der auch für die CDU im Meißner Stadtrat sitzt und von der Beschwerde seines Stadtratskollegen sichtlich überrascht ist. Die Ü 30-Party am 20. Juli, die Party in der Beachbar an der Elbe vom 27. Juli sowie die für diesen Sonnabend geplante jährliche Beachparty am Wellenspiel sind vom Ordnungsamt genehmigt worden, sagt er. Die Party am Wellenspiel soll bis 3 Uhr gefeiert werden. Das ist rechtlich möglich, wenn sich die Veranstalter an die gesetzlichen Vorgaben zum Schallschutz der Umgebung halten. Und die sehen vor, dass der Schallpegel an Gebäuden, die dem Veranstaltungsort am nächsten liegen, nachts den Durchschnittswert von 55 Dezibel nicht überschreiten. Kurzfristige Spitzenwerte bis 65 Dezibel sind möglich.

An jedem Veranstaltungsort seien zehn Ausnahmen von der Nachtruhe im Jahr möglich, ergänzt Raik Ruscher, der ebenfalls Veranstalter ist und gemeinsam mit Martin Schade mehrere Partys in Meißen organisiert hat. Außerdem lege er als Veranstalter großen Wert darauf, dass bei Partys unter freiem Himmel die so genannte Vier-Punkt-Beschallung Anwendung findet. Dabei sind vier an Traversen angebrachte Lautsprecherboxen direkt auf die Tanzfläche gerichtet, so dass nur wenig Schall nach außen dringt.

Weil die DJs bei einer Party an der Beachbar eine solche Anlage nicht aufgebaut hatten, hatte Ordnungsamtsleiter Markus Renner in dieser Woche Beachbar-Betreiber Enrico Hoffmann sowie die Veranstalter Martin Schade und Raik Ruscher zu einem Gespräch gebeten. Dabei wurde ein Maßnahmenkatalog vereinbart, der künftig Bestandteil der Genehmigung von Freiluftveranstaltungen in der Stadt sein soll. Neben Schallmessungen während der Veranstaltung gehören dazu auch das Bekanntmachen der Veranstaltung bei allen Anwohnern, der Einsatz von Security auch auf Parkplätzen, um die Lautstärke der An- und Abreisenden in den vorgeschriebenen Grenzen zu halten. Auch der schnelle Kontakt zu den Veranstaltern bei Beschwerden im Verlauf der Party gehört dazu.

Als Veranstalter und Stadtrat sieht Martin Schade in der überschaubaren Anzahl von Open-Air-Partys im Sommer auch ein Freizeitangebot an die jungen Leute der Stadt – und genau das solle mit der Stadtmarketingstrategie doch erreicht werden. Dass er sich über den Brief seines Stadtratskollegen Wolfgang Tücks sehr wunderte, habe er ihm persönlich gesagt – sofort, als er am Mittwoch davon aus der Zeitung erfuhr, so Martin Schade.

Was er aber überhaupt nicht versteht: Durch Mieteinnahmen bei der Beachparty am Wellenspiel, die an diesem Sonnabend zum dritten Mal stattfindet, kann des Meißner Freizeitbad mit einem vierstelligen Betrag rechnen, der zur weiteren Gestaltung des Außengeländes verwendet werden soll. Stadtrat Tücks, der im Aufsichtsrat des Wellenspiel-Betreibers Städtische Dienste Meißen GmbH sitzt, kann das doch nicht torpedieren wollen.