Von Anja Beutler
Jurist Erik Hahn ist erst 33 Jahre alt. Das Thema Patientenverfügung steht bei dem frisch an die Hochschule Zittau/Görlitz berufenen Professor für Zivil-, Wirtschafts- und Immobilienrecht aber dennoch hoch im Kurs. So setzte er jüngst bei der Löbauer Pflegemesse ein großes Achtungszeichen. Er will auf ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Patientenverfügungen aufmerksam machen, das weitreichende Folgen für viele Menschen im Landkreis haben kann. Denn der BGH hatte in einem Streitfall zwischen den drei Töchtern einer schwer kranken Frau, die nicht mehr selbst sprechen konnte, eine zu unklar verfasste Patientenverfügung moniert. Warum dieser Einzelfall alle aufrütteln sollte, erklärt der in Zittau lehrende Professor Dr. Erik Hahn im Interview:
Herr Hahn, Sie schlagen Alarm, weil das Urteil des BGH zu Patientenverfügungen zu unbekannt ist. Wie kommen Sie darauf, dass so viele Menschen auch im Kreis Görlitz betroffen sein könnten?
Erik Hahn: Viele Menschen, die eine Patientenverfügung anfertigen, nutzen Vordrucke, die es von verschiedenen Anbietern gibt. Spätestens seit dem Urteil des BGH im Juli ist klar, dass allgemeine Formulierungen, die sich in vielen dieser Formulare finden, zu ungenau sind. Sätze wie ,Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen‘ reichen allein einfach nicht aus. Das sollte man präziser benennen. Wenn Angehörige wie im Fall vor dem BGH, in Streit geraten, ob die Mutter eine künstliche Ernährung gewünscht hätte, kann das Familien sehr belasten. Dass im Landkreis Görlitz die Bevölkerung schneller altert als anderswo – und damit auch die Thematik für die Menschen wichtiger wird – ist kein Geheimnis. Mein Eindruck ist aber, dass dieses Thema bislang fast nur unter Juristen prominent ist.
Wie findet man heraus, ob die eigene Patientenverfügung präzise genug ist?
Hahn: Eine zentrale Beratungsstelle dazu gibt es nicht. Aber ein guter Anhaltspunkt ist zum Beispiel der Vordruck des Bundesjustizministeriums zur Patientenverfügung. Er ist auf der Internetseite zu finden und schon an die neuen Anforderungen angepasst. Dort kann man sich anschauen, wie detailliert benannt werden sollte, welche Behandlungen man wünscht.
Nun wimmelt es in den Formularen von medizinischen Begriffen, die nicht jeder genau kennt. Wer kann da helfen?
Hahn: Am besten ist es immer, sich mit dem Hausarzt zu beraten, was in der Patientenverfügung stehen sollte. Ein Arzt kann einschätzen, welche Situation bei einem Patienten vielleicht eintreten kann und auch Fachbegriffe wie PEG-Sonde erklären. Ich weiß natürlich, dass bei einem normalen Arztbesuch dafür meist wenig Zeit bleibt.
Wie sieht das aus, wenn man seine Wünsche konkreter fassen muss? Es weiß ja niemand, was wichtig sein wird.
Hahn: Deshalb sollte man Zustand und Maßnahmen, die man nicht möchte, genau beschreiben. Statt von lebenserhaltenden Maßnahmen zu sprechen, sollte man formulieren, ob man an eine Herz-Lungen-Maschine angeschlossen sein will oder eine Magensonde wünscht. Möglich ist auch, einen akzeptierten Zustand wie das Koma zeitlich zu begrenzen oder zu bestimmen, dass die Maschinen abgeschaltet werden, wenn zwei Ärzte unabhängig voneinander der Ansicht sind, dass kein Aufwachen ohne bleibende Schäden erwartbar ist. Sicher, es ist nicht leicht, sich darüber klarzuwerden, aber die Entscheidung nimmt einem keiner ab – es sei denn, man entscheidet sich gegen eine Patientenverfügung und lässt alles auf sich zukommen.
Kann man nicht auch – ohne Vordruck – eine Patientenverfügung schreiben?
Hahn: Natürlich. Der Gesetzgeber verlangt nur, dass man sich schriftlich äußert. Aber da die Hürde, alles komplett selbst zu formulieren, sehr hoch ist, gibt es das Angebot der Formulare. Das birgt aus meiner Sicht natürlich auch die Gefahr, dass man sich nicht wirklich mit dem Thema befasst und – überspitzt gesagt – seine Kreuzchen wie bei der Pizzabestellung setzt. Das wäre fatal. Es gibt im Übrigen keine Pflicht, dass die Verfügung notariell beglaubigt oder beurkundet werden muss. Wichtig ist aber, dass man einwilligungsfähig und volljährig ist. Man sollte eine Patientenverfügung also möglichst rechtzeitig aufsetzen.
Haben Sie denn eine?
Hahn: Ja, für mich und meine Familie gibt es jeweils eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung. Das Thema begleitet mich seit meiner Assistentenzeit an der Universität in Leipzig und ist mir noch immer wichtig – auch wenn es bei meiner Arbeit an der hiesigen Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen nicht im Fokus steht.