Im Jahr 2012 könnten die Bischofswerdaer möglicherweise wieder in die Abstimmungslokale gerufen werden, um einen neuen Oberbürgermeister zu wählen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen verhandelt am Dienstag die Wahlanfechtungsklage des Bischofswerdaer Rechtsanwaltes Jürgen Neumann. Mit einem Urteil werde noch am gleichen Tag gerechnet, sagte Gerichtssprecher Peter Kober. Die Richter haben zu entscheiden, ob bei der Neuwahl zum Oberbürgermeisteramt im Februar 2010 die Wähler gesetzwidrig beeinflusst wurden. Jürgen Neumann hatte die Abstimmung aus diesem Grund angefochten. Für ihn war es nicht rechtmäßig, wenn einem Mitbewerber Homosexualität unterstellt wird und der Amtsinhaber in seinem Dienst-Pkw, den er auch privat nutzen darf, Wahlwerbung betreibt. Wahlwerbung im Dienstauto ist verboten. Der Anwalt klagt gegen das Landratsamt Bautzen. Es hatte die Wahl für gültig erklärt und seinen Einspruch abgewiesen.
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