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Warum erst jede zweite Kläranlage umgerüstet ist

Der Bau von vollbiologischen Kläranlagen geht schleppend voran. Einige Eigentümer verlieren bereits Fördergeld.

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Von Cathrin Reichelt

Spätestens bis zum 31. Dezember 2015 müssen alle Grundstücke, die nicht an das zentrale Abwassernetz angeschlossen werden, mit vollbiologischen Kleinkläranlagen ausgestattet werden. Das sieht die europäische Wasserrahmenrichtlinie vor. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Wie viele Kleinkläranlagen wurden bereits umgerüstet?

Im Gebiet der OFM Abwasserentsorgungs GmbH wurden bereits 213 Anlagen auf Vollbiologie umgerüstet. „192 Anlagen entsprechen noch nicht dem neuen Stand der Technik. 96 davon sind abflusslose Gruben“, sagt Wolfgang Weise, Geschäftsführer der OFM. Das betrifft Anlagen auf Grundstücken in Roßwein und den Ortsteilen, aber auch in Arnsdorf, Dittersdorf, Böhrigen, Marbach, Gersdorf, Etzdorf und Kummersheim, die ebenfalls zum Verbandsgebiet gehören.

Wie groß ist das Interesse an einer Unterstützung für die Sanierung?

Zurzeit liegen bei der OFM noch rund 20  Anträge zur Förderung für den Neubau einer Kleinkläranlage oder deren Umrüstung auf Vollbiologie vor. Die anderen Eigentümer haben sich noch nicht bei der OFM oder dem Abwasserzweckverband „Untere Freiberger Mulde“ gemeldet, obwohl sie bereits mehrfach angeschrieben und im Amtsblatt über die notwendige Umrüstung informiert wurden.

Fällt die Förderung weg, wenn zu spät umgerüstet wird?

Nein, aber das Fördergeld wird gekürzt. „Das betrifft zum Beispiel schon einige Grundstückseigentümer in Grunau. Sie hätten ihre Anlagen bis Ende vergangenen Jahres umrüsten müssen“, so Weise. Holen sie das in diesem Jahr nach, wird die Förderung um 250 Euro gekürzt. Im kommenden Jahr wären es 500 Euro weniger. Das ist auch der maximal vorgesehene Abzug. Im Normalfall gibt es beim Neubau einer vollbiologischen Kleinkläranlage für bis zu vier Personen eine Grundförderung von 1 500  Euro. Für jede weitere Person kommen 150 Euro dazu. Wird eine vorhandene Kleinkläranlage umgerüstet, gibt’s 1 000  Euro Grundförderung und ab der fünften Person ebenfalls 150 Euro dazu.

Besteht die Möglichkeit abflusslose Gruben zu bauen oder zu behalten?

Auch der Bau abflussloser Gruben kann mit Fördergeld unterstützt werden. Die Höhe hängt vom Preis ab und beträgt maximal 1 000 Euro. „Es besteht auch die Möglichkeit, vorhandene abflusslose Gruben weiter zu nutzen, wenn alle Abwässer eines Hauses dort eingeleitet werden, also auch das normale Abwasch- oder Badewasser“, erklärt der OFM-Geschäftsführer. Allerdings muss ein schriftlicher Nachweis erbracht werden, dass die Grube zu hundert Prozent dicht ist. Dazu muss die Grube komplett geleert und anschließend mit Wasser gefüllt werden. In diesem Zustand werden von einer Fachfirma spezielle Messungen durchgeführt und anschließend die Dichtheit bestätigt – oder auch nicht. Gleiches gilt für Dreikammergruben, die verschlossen und dadurch zu abflusslosen Gruben umgerüstet werden sollen.

Gibt es Orte, in denen alle nötigen Umrüstungen schon erfolgt sind?

Nach dem Abwasserbeseitigungskonzept müssten bereits die Anlagen in sieben Orten komplett umgerüstet sein. Das sind Niederforst, Neuseifersdorf, Mahlitzsch, Hohenlauft, Kummersheim, Zweinig und Grunau. Aber in jedem der Orte fehlen noch eine oder mehrere Anlagen.

Was passiert, wenn die Umrüstung bis Ende 2015 nicht erfolgt ist?

Zum 31. Dezember 2015 erlischt die gültige Einleitgenehmigung für die bisher genehmigten Kläranlagen und Dreikammergruben. Die Einleitung des Abwassers aus diesen Anlagen in Kanäle oder Gewässer ist dann illegal. Für die neue Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung ist die untere Wasserbehörde zuständig. Welche Konsequenzen die Einleitung ohne die offizielle Genehmigung hat, ist noch nicht geklärt.