SZ +
Merken

Was die Großenhainer Familie retten könnte

Rechtsanwalt Michael Baczko sieht Chancen für die Betroffenen - und macht eine ganz andere Rechnung auf.

Teilen
Folgen
NEU!
© dpa/David-Wolfgang Ebener

Von Catharina Karlshaus

Das Fernsehen ist ihm selbst nicht fremd: Der Erlanger Fachanwalt für Sozialrecht ist bereits in verschiedenen Sendungen der ARD, des ZDF und einiger privaten Fernsehsender als Experte aufgetreten. Wie der 67-Jährige im Gespräch mit der Sächsischen Zeitung betont, verfolge er mit großem Interesse die Veröffentlichungen zur Steuerdebatte um „Zuhause im Glück“. Auch wenn er bis jetzt keinen der Verträge, welche die UFA GmbH mit den Mitwirkenden abgeschlossen hat, geprüft habe – Michael Baczko hat nach eigenem Bekunden ein optimistisches Bauchgefühl.

Michael Baczko.
Michael Baczko.

Der auch im Arbeits- und Steuerrecht spezialisierte Anwalt geht nach über 30-jähriger Berufserfahrung davon aus, dass die Verträge anfechtbar sind. Abgesehen davon, dass in diesen offenkundig nur von einem Hinweis „es könnte Einkommenssteuer nachträglich gezahlt werden müssen“, die Rede sei. Aufgrund der Tatsache, dass die Sendung bereits seit 2005 gedreht würde und in den Folgejahren bei ähnlichen Formaten wie „Einsatz in vier Wänden“ eine gleichgeartete Problematik vorgelegen habe, hätte es verstärkten Handlungsbedarf gegeben. „Die Schwierigkeiten einer möglichen Besteuerung waren ganz offensichtlich bekannt. Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich auch bei ,Zuhause im Glück‘ absehbar eine etwaige Problemsituation mit dem Finanzamt ergeben könnte“, erklärt Michael Baczko. Insofern plädiere er zumindest auf Fahrlässigkeit im Verhalten der UFA-Produktionsgesellschaft.

Darüber hinaus lasse auch das Arbeitsrecht genügend positiven Interpretationsspielraum im Sinne der Betroffenen. So könne davon ausgegangen werden, dass die Familien während der Zeit der Dreharbeiten eine sogenannte abhängige Beschäftigung eingegangen sind. Die Leute stellten sich ja darstellerisch zur Verfügung. Die Idee hinter dieser Konstruktion: „Die Produktionsfirma UFA ist der Arbeitgeber, welcher den Familien eigentlich an das Finanzamt Lohnsteuer und an die Sozialversicherung Sozialversicherungsbeiträge hätte abführen müssen.“

Aus Sicht von Rechtsanwalt Michael Baczko sei hinsichtlich der Verantwortlichen der UFA zudem ein Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung sowie der Straftat des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gegeben. Darüber hinaus müsse eigentlich die Sozialversicherung die nicht abgeführten Beiträge von der UFA GmbH einziehen. „Die Mitwirkenden sollten wegen der möglichen drohenden Verjährung eine Schadensersatzklage gegen die UFA GmbH beziehungsweise deren Geschäftsführer anstrengen.“

Rechtsanwalt Michael Baczko, welcher zahlreiche Bücher geschrieben und bereits mehrfach mit kniffligen Sachlagen vor dem Bundessozialgericht und dem Bundesgerichtshof teilweise als Sieger hervorgegangen ist, rät deshalb allen Betroffenen zu vorsichtigem Optimismus. „Ich bin dafür bekannt, dass ich mich auch von schwierigen Fällen nicht abhalten lasse. Angesichts dessen, was ich bis jetzt gehört habe, bin ich zuversichtlich, dass die Kandidaten erfolgreich sein können!“